12673/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.09.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Strafregister: Austausch von Informationen 2011“

 

Mit der AB 9359/XXIV.GP vom 13.12.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2011 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie viele Ersuchen von EU-Mitgliedsstaaten um Übermittlung einer Auskunft aus dem Strafregister wurden 2011 an Österreich herangetragen?

 

2.      Welche EU-Mitgliedstaaten haben im Jahr 2011 ein derartiges Ersuchen an Österreich herangetragen?
Wie viele Ersuchen waren dies jeweils (Aufschlüsselung auf Länder)?

 

3.      Wie wird durch Österreich kontrolliert, ob die übermittelten Daten tatsächlich nur für die Zwecke des Strafverfahrens verwendet werden, für das das Ersuchen gestellt wurde?
Wer ist in Österreich für diese Kontrolle zuständig?


4.      Wie viele Ersuchen um Übermittlung einer Auskunft aus dem Strafregister hat Österreich 2011 an andere EU-Mitgliedsstaaten herangetragen (Aufschlüsselung der Anzahl der Auskünfte auf Jahre und Mitgliedsstaaten)?

 

5.      Sind dem Ressort seit 2009 Beschwerden bekannt geworden, dass personenbezogene Daten in diesem Zusammenhang zweckwidrig verwendet wurden?
Wenn ja, wie viele?
Wie wurden die Beschwerden erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre und Mitgliedsstaaten)?

 

6.      In wie vielen Fällen hat Österreich im Jahr 2011 weiterhin im Rechtshilfeweg (Europäisches Rechtshilfeübereinkommen) andere Mitgliedsstaaten um Übermittlung einer Strafregisterauskunft ersucht (Aufschlüsselung auf Jahre und Mitgliedsstaaten)?

 

7.      Beabsichtigt das Ressort ein gesetzliches Antragsrecht für Betroffene vorzuschlagen (z.B. im Rahmen des Stockholm Programms), damit diese einen „Strafregisterbescheinigung“ aus einen anderen Mitgliedsstaat beantragen können?
Wenn nein, warum nicht?