12675/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.09.2012
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Gerichtssachverständige"

Um als Gerichtssachverständige/r tätig werden zu dürfen, ist die Eintragung in eine Liste, die beim jeweiligen Landesgericht geführt wird, erforderlich. Gemäß Sachver­ständigen- und Dolmetschergesetz ist vor Eintragung in diese Liste zu überprüfen, ob der Bewerber/ die Bewerberin die entsprechende Eignung hat. Dies soll durch die sogenannte Begutachtungskommission im Rahmen einer mündlichen Prüfung fest­gestellt werden.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1)   Wie viele Gerichtssachverständige für die Fachgruppe Steuerwesen/ Rech­nungswesen gibt es in Österreich?

2)    Wie viele Gerichtssachverständige für die Fachgruppe Steuerwesen/ Rech­nungswesen sind in Österreich aktuell für Gerichte aktiv tätig?

3)    Welche Kanzleien / Personen haben zurzeit ein „Mandat“ als Gerichtssach­verständige für die Fachgruppe Rechnungswesen der österreichischen Ge­richte?

4)    Wie viele Zertifizierungsprüfungen für Gerichtssachverständige für die Fach­gruppe Rechnungswesen werden in Österreich im Jahr durchgeführt?

5)    Wie viele KandidatInnen treten pro Jahr zur Zertifizierungsprüfung für die Fachgruppe Steuerwesen/ Rechnungswesen an? Konkret wie viele in den Jahren 2010, 2011 und bis August 2012?

6)    Wie viele KandidatInnen haben die Prüfung in den Jahren 2010, 2011 und bis August 2012 bestanden?

7)    Wie viele KandidatInnen haben die Zulassung als Gerichtssachverständige für die Fachgruppe Rechnungswesen in den Jahren 2010, 2011 und bis August 2012 erhalten?


8)    Wie setzt sich eine Begutachtungskommission für eine Zertifizierungsprüfung zusammen?

9)    Wer ist für die Entsendung der Prüfungsmitglieder in die Begutachtungskom­mission verantwortlich?

10)    Wie erfolgt seitens der Justiz die Qualitätskontrolle der Begutachtungskom­missionen und der Prüfungsergebnisse?

11)    Gibt es einen Instanzenzug bei Beeinspruchung eines Prüfungsergebnisses?

12)    Ist Ihnen bekannt, dass gegen DDr. Gerhard Altenberger Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft anhängig sind?

13)    Ist Ihnen bekannt, dass DDr. Gerhard Altenberger ein Mitglied in Begutach­tungskommissionen ist?

14)    Ist Ihnen bekannt, dass laut Medienberichten DDr. Gerhard Altenberger einer der Gutachter war, der im sogenannten Hypo-Alpen-Adria-Skandal das Birn- bacher Gutachten als sachlich für in Ordnung befunden und die finanzielle Abgeltung mittels eines Gutachtens als gerechtfertigt befunden habe?

15)    Halten Sie es für zulässig, dass DDr. Gerhard Altenberger, gegen den die Kor­ruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt, Prüfer in einer Begutachtungskommission ist?

16)    Wenn ja, warum? Wenn nein, was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

17)    Sind Ihnen Schadenersatzforderungen gegen die Republik wegen unsachge­mäß durchgeführter Prüfungen im Rahmen von Zertifizierungsverfahren zum Gerichtssachverständigen bekannt?

18)    Was gedenken Sie zu unternehmen, um die Zulassung bzw. die Auswahlkrite­rien für gerichtliche Sachverständige zu verbessern bzw. transparenter zu ge­stalten?