12686/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.10.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Lärmbelastung in Feldkirchen, Seiersberg und Pirka

 

Lärm schädigt die Gesundheit, mindert die Leistungs- und die Lernfähigkeit und stört das Wohlbefinden. Angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die negativen Auswirkungen von Lärm und die volkswirtschaftlichen Folgekosten ist die Minderung der Lärmbelastung dringend geboten. Verkehrslärm ist in Österreich und vielen europäischen Ländern die dominante Belästigungsquelle im Wohnumfeld in den Ballungsräumen und entlang der größeren Verkehrsachsen.

 

Aufgrund des zunehmenden Lärm-Leidensdrucks haben sich AnrainerInnen in den Gemeinden Feldkirchen, Seiersberg und Pirka südlich von Graz zu einer Initiative zusammengeschlossen und versuchen, sich gemeinsam gegen die unerträgliche Situation zu wehren und Lösungen zu finden bzw. bei den Verantwortlichen voranzutreiben. Das Gebiet ist durch die Autobahnen A2 und A9 und durch weitere Lärmquellen belastet: Flughafen, Bahn, Umfahrung und Schottergrubenabbau. Die massive Verkehrsdichte (60.000 Fahrzeuge pro Tag) allein auf der Südautobahn in diesem Bereich führt zu beträchtlichen Gesundheitsbelastungen. Wie so oft, trifft es in erster Linie die Kinder - sie klagen über Kopfschmerzen, Konzentrations- und Schlafstörungen und darüber, dass der Schulunterricht bei geöffnetem Fenster nicht möglich ist. Eine aktuelle Lärmmessung ergab Lärmspitzenwerte von 62,2 bzw. 64,4 Dezibel. Die - ungleich hohen - Lärmschutzwände sind veraltet; die Betonplatten der Fahrbahn sind sanierungsbedürftig, können aber nach Auskunft der ASFINAG erst im Zeitraum von 2017 bis 2025 saniert werden.

Dass sich viele FahrzeuglenkerInnen, vor allem die große Mehrheit der LenkerInnen von Schwerfahrzeugen, nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, ist ebenfalls bekannt.

Das prognostizierte weiter steigende Verkehrsaufkommen und die dadurch stärker werdende Lärmbelastung sind gute Argumente, um im dortigen Bereich zB eine 80km/h-Beschränkung – die dann auch entsprechend zu kontrollieren wäre - zu verordnen.

Tempolimits haben neben der lärmreduzierenden Wirkung weitere positive Effekte wie:

- Reduktion von gesundheits-, umwelt- und klimabelastenden Emissionen (Feinstaub, NOx, CO2) durch Treibstoff-Verbrauchssenkung,

- Erhöhung der Leistungsfähigkeit bestehender Infrastrukturen

- Deutliche Verminderung der Sanierungskosten


- Steigerung der Verkehrssicherheit insbesondere durch einheitlicheres Geschwindigkeitsniveau und Reduktion der Schwere von Unfällen

- dem Wertverlust straßennaher Grundstücke wird Einhalt geboten.

 

Nach Überzeugung der lärmgeplanten Betroffenen wären umgehend die Sanierung der Lärmschutzwände und der Fahrbahn auf der Südautobahn durch die ASFINAG im Bereich der Gemeinden Feldkirchen, Seiersberg und Pirka zu veranlassen sowie – siehe das Beispiel der Tempoanpassung an Lärmschutzgegebenheiten an der A2 im Raum Velden/Kärnten - eine 80-km/h-Beschränkung auf der Südautobahn im genannten Bereich zu verordnen, gegebenenfalls mit einem weiter reduzierten Tempolimit für Lkw.

 

Die Betroffenen wie bisher seitens des BMVIT und seiner Spitze ausschließlich auf die ASFINAG zu verweisen scheint verfehlt. Denn Lärmbetroffene können nicht nachvollziehen, wie die Bundesministerin zwar ihre prominente Rolle bei der Festlegung und Präsentation von ASFINAG-Bauprogrammen medienträchtig zelebrieren kann, das Modifizieren der Schwerpunkte in diesem Programm, zB weg von fragwürdigen Neubauprojekten hin zu lärmtechnisch dringenden Sanierungen zugleich hingegen völlig außerhalb ihres Einflusses sein soll, wie Ihr Kabinett Betroffenen gegenüber darzustellen bemüht ist.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche konkrete Verminderung des Straßenverkehrslärms im hochrangigen Netz erwarten Sie von der ab Oktober 2012 wirksamen EU-Reifenrichtlinie?

2)    Wie erklären Sie, dass die heute schon zum Nachteil der Lärmbelastung im Umfeld schadhafte A2-Betondecke im Bereich der Gemeinden Feldkirchen, Seiersberg und Pirka südlich von Graz erst ab 2017 (und dann noch über viele Jahre hinweg) erneuert werden soll, obwohl diese ab 1980 eingebaut wurde und laut Angaben der ASFINAG maximal „bis zu 30 Jahre Gebrauchsdauer“ hat, die somit zumindest in Teilen der betreffenden Strecke längst abgelaufen sind?

3)    Welche Möglichkeiten haben Sie konkret, das 6 -Jahres Bauprogramm der ASFINAG, in welchem alle Baumaßnahmen zeitlich und im Umfang entsprechend definiert sind, zu beeinflussen und zB Änderungen aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen, der Dringlichkeit oder einer finanziellen Veränderung der vorhandenen Mittel zu veranlassen?

4)    Ist eine Beschleunigung der nötigen baulichen Lärmschutzmaßnahmen in den Bereichen „Liebenau – Thondorf“ und „Feldkirchen/Pirka/Unterpremstätten“ – derzeitiger Plan: Beginn zu unbekanntem Zeitpunkt im Jahr 2013 – möglich? Wenn nein warum nicht?

5)    Werden Sie im betreffenden Abschnitt der A2 mit dem Ziel besseren Lärmschutzes ein Tempolimit von 80 km/h verordnen, wenn nein warum nicht?

6)    Ist für den gegenständlichen Bereich der A2 eine Tempolimit-Verordnung entsprechend der lärmschutzbedingten Lösung an der A2 bei Velden/Kärnten (insbes. Tempo 60 für Lkw) möglich? Wenn nein warum nicht?


7)    Ist für den gegenständlichen Bereich der A2 zum Zwecke umgehender Lärmreduktion eine rigorosere Tempolimit-Überwachung, zB per Section Control, geplant? Wenn nein warum nicht?

8)    Ist das BMVIT bei seinen Verpflichtungen gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz terminlich innerhalb der vorgegebenen Fristen? Wenn nein warum nicht?