12687/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.10.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Schieß-Geste eines Staatsanwalts

BEGRÜNDUNG

 

Wie erst jüngst öffentlich bekannt wurde, hat am 2. Mai 2011 ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt mit einer "Schieß-Geste" auf AktivistInnen gezielt, die zum TierschützerInnenprozess am Landesgericht Wiener Neustadt angereist waren. Konkret ahmte der Jurist mit gestrecktem Zeigefinger und nach oben gerichtetem Daumen eine Pistole nach und nahm aus einem Fenster die Aktivisten ins „Visier“. Dabei wurde er von einem ORF-Kamerateam gefilmt. Am selben Tag wurden alle angeklagten TierschützerInnen freigesprochen.

Zuvor hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt jahrelang versucht, unter Ausschöpfung eingriffsintensivster Ermittlungsmethoden und dem Einsatz beträchtlicher Steuermitteln, den Tatvorwurf einer kriminellen Organisation gegenüber den Tierschützern zu konstruieren. Jegliche Kritik am harschen Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden wurde vom Justizministerium abgeblockt. Man mische sich nicht in laufende Verfahren ein. Die Staatsanwaltschaft sei bloß an der Aufklärung des Sachverhalts bemüht und handle dabei unparteilich und unvoreingenommen. So lautete lange Zeit der allgemeine Tenor des BMJ.

Nun zeugt der Vorfall vom 2. Mai 2011 von einer bei Teilen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt vorliegenden Geisteshaltung, die so gar nicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen Unparteilichkeit und Unvereinbarkeit der Staatsanwälte vereinbar ist. Die Geste bestätigt geradezu den in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck, die Justiz wolle unbequeme NGO’s mundtot machen, während man andererseits bei wirtschaftlichen Großbetrügereien gerne mal ein Auge zudrückt.

Dieser Eindruck ist verheerend für das Vertrauen der BürgerInnen in den Rechtsstaat. Ein entschiedenes Vorgehen der Justizministerin daher geboten.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wurden strafrechtliche Schritte gegen den betreffenden Staatsanwalt eingeleitet?

2.    Wenn ja, welche?

3.    Welche disziplinarrechtlichen Schritte wurden bisher gegen den betreffenden Staatsanwalt eingeleitet?

4.    Wie ist der Stand des Disziplinarverfahrens?

5.    Gibt es bereits ein Ergebnis?

6.    Wenn ja, welches?

7.    Welche sonstigen Maßnahmen wurden von Ihrer Seite als Konsequenzen des Vorfalls angeordnet?

8.    Teilen Sie die Auffassung, dass ein derartiges Verhalten des betreffenden Staatsanwalts dem Ansehen der Justiz massiven Schaden zufügt?