12689/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.10.2012
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Minenaktie Goldfields – Scalping (Marktmanipulation)“

 

In den Salzburger Nachrichten vom 30.05.2012 fand sich ein Artikel "Kursmanipuliert: Zuflucht in Salzburg". Ein nun in Salzburger lebender Deutscher Pascal G. soll gemeinsam mit mehreren Geschäftspartnern zahlreiche Anleger geschädigt haben.

"Ein deutscher PR-Manager, der nach Auskunft der Behörden seit sieben Jahren in der Stadt Salzburg lebt, kann voraussichtlich auf längere Zeit nicht mehr in seine Heimat reisen: Gegen den 32-Jährigen besteht ein Haftbefehl des Landgerichts Stuttgart. Pascal G. wird in einer umfangreichen Anklage vorgeworfen, durch die Manipulation des Aktienkurses einer Goldminen-Firma gemeinsam mit zwei weiteren Deutschen und einem Kanadier nicht weniger als 38 Millionen Euro zu Unrecht kassiert zu haben. Sie empfahlen den Kauf der Aktie und verschwiegen dabei, dass sie selbst erhebliche Anteile besaßen. Im Fachjargon heißt diese Abzocke "Scalping".
Der deutsche PR-Berater kann sich in Österreich allerdings vor strafrechtlicher Verfolgung sicher fühlen. Denn die Manipulation von Aktienkursen ist in Österreich nicht gerichtlich strafbar, sondern wird nur als Verwaltungsdelikt von der Finanzmarktaufsicht verfolgt. Die derzeitige Höchststrafe beträgt 50.000 Euro. In Deutschland drohen dem PR-Berater und seinen Mitangeklagten wegen Marktmanipulation in 62 Fällen dagegen bis zu fünf Jahre Haft. Der Insiderhandel, die zweite Form der Marktmanipulation, ist auch in Österreich mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht
". (Salzburger Nachrichten am 30.05.2012).


Das OLG Linz stellte dazu in einer Entscheidung fest, dass der in Deutschland angeklagte Vorwurf der Marktmanipulation in Österreich nicht strafbar sei. Die bemerkenswerte Begründung des Senatsvorsitzenden Georg Wiesinger: "Es ist ein unbefriedigendes Ergebnis, aber das einzig rechtmäßige."

 

Die Finanzministerin konnte einige der an sie gestellten Fragen in einer parlamentarischen Anfrage zur "Minenaktie Goldfields" nicht beantworten: Zur Strafbarkeit von "Scalping" nahm sie aber wie folgt Stellung:
"Scalping kann in Österreich strafrechtlich verfolgt werden und zwar kann es den Sachverhalt des § 48c BörseG (Marktmanipulation) oder auch den Tatbestand des Betruges erfüllen.

Im konkreten Fall wurde der Tatbestand aber nicht in Österreich verwirklicht, sondern offenbar in Deutschland, weswegen die Strafverfolgung den deutschen Behörden obliegt, die sich im Bedarfsfall im Wege der Rechtshilfe an das Bundesministerium für Justiz wenden können. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen." (AB 12285/XXIV.GP vom 10. September 2012).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.      Ist dem Ressort der diesbezügliche Sachverhalt bzw. sind die entsprechenden Artikel in den Salzburger Nachrichten bekannt?

 

2.      Sind die Feststellungen der Finanzministerin hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung von Scalping (siehe AB 12285/XXIV.GP vom 10. September 2012) richtig, zumal in dem zitierten Fall das OLG Linz eine andere Rechtsauffassung vertrat (kein strafbarer Tatbestand)?

 

3.      Wenn ja, ist es aus Sicht des Ressort somit richtig, dass "Scalping" in Österreich strafrechtlich verfolgt werden kann (§ 48c BörseG – Marktmanipulationen)?

 

4.      Wenn nein, ist die Rechtsauffassung des OLG Linz im Sinne der Aussage des Senatsvorsitzenden richtig?


5.      Wie beurteilt das Ressort generell die zitierte Entscheidung des OLG-Linz?
Warum kam in diesem Strafverfahren der Betrugstatbestand nicht zum Tragen und warum erfolgte keine Anklage wegen Betruges?

 

6.      Hat in dem zitierten Fall die Staatsanwaltschaft eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes durch die Generalprokuratur angeregt?
Wenn nein, warum nicht?

 

7.      Wie viele Fälle von "Scalping" sind dem Ressort in den letzten fünf Jahren (2007 bis 2011) bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie viele wurden gerichtlich angezeigt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Wie viele im Jahr 2012?

 

8.      Wie wurden diese Strafanzeigen gerichtlich erledigt (Einstellung, Zurücklegung, Abbruch, Anklage, Diversion, Verurteilung, Freispruch und Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

9.      In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren (2007 bis 2011) wegen Scalping Maßnahmen durch die Finanzmarktaufsicht ergriffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

10.  Welche Geldstrafe wurde in den letzten fünf Jahren (2007 bis 2011) durch die FMA deswegen verhängt und für das Budget eingenommen (Aufschlüsselung der Geldstrafen auf Jahre)?

 

11.  Wie viele (Verdachts)Fälle von "Insiderhandel" sind dem Ressort in den letzten fünf Jahren (2007 bis 2011) bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie viele wurden gerichtlich angezeigt?
Wie viele im Jahr 2012?

 

12.  Wie wurden diese Fälle jeweils gerichtlich erledigt (Einstellung, Zurücklegung, Abbruch, Anklage, Diversion, Freispruch, Verurteilung sowie Jahre)?

 

13.  Wie wurden diese Fälle jeweils durch die Finanzmarktaufsicht erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre)?


14.  In wie vielen Fällen kam es zu gerichtlichen Verurteilungen?
Welche Strafen wurden verhängt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

15.  Soll aus Sicht des Ressorts für "Scalping" als Marktmanipulation ein eigener strafrechtlicher Tatbestand im StGB geschaffen werden?
In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist "Scalping" ein eigener Straftatbestand und wird gerichtlich verfolgt?

 

16.  Warum wurde und wird Pascal G. an Deutschland nicht ausgeliefert, obwohl ein Haftbefehl des Landgerichts Stuttgart vorliegt und es auch in Salzburg zu Hausdurchsuchungen kam?

 

17.  Warum wurde aber sein kanadischer Kompagnon - im Gegensatz zu ihm - von Österreich an die deutsche Justiz ausgeliefert?

 

18.  Wurde nach Kenntnis des Ressorts in Deutschland gegen die Mittäter von Pascal G. bereits Anklage erhoben?
Wenn ja, was wird den Angeklagten am Landgericht Stuttgart von der Anklage vorgeworfen?