12698/J XXIV. GP
Eingelangt am
02.10.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Am 06.12.2013 erfolgte eine datenschutzkonforme Adaptierung
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Winter
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Strafverfahren gegen DI Tina Reisenbichler und N.N.
Am 19.07.2012 wurde eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Wien gegen die Organwalter der Monopolverwaltung GmbH, Frau DI Tina Reisenbichler und N.N. eingebracht. Das Strafverfahren gegen Reisenbichler und N.N. wird unter der Aktenzahl 23 St 131/12t-1 geführt.
Die Grundlage dieser Strafanzeige war unter anderem folgender: Im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren für eine Tabaktrafik wurde ein Trafikwerber unter anderem über eine Berufungsmöglichkeit an eine Instanz getäuscht. Er wurde durch die Organwalter der MVG vor die Wahl gestellt, die Berufung zurückzuziehen oder keine weitere Bewerbung für eine andere Trafik mehr abgeben zu können. Der Trafikwerber zog seine Berufung zurück, und wurde damit um die Berufungsentscheidung, die ihm unter umständen den Zuschlag dieser Trafik gebracht hätte, gebracht. Dadurch erlitt er auch einen finanziellen Schaden. Beteiligt an dieser „Täuschungshandlung“ sollen ua. Frau DI Tina Reisenbichler und N.N. gewesen sein. Bei Frau DI Reisenbichler und N.N. handelt es sich um ÖVP-Mitglieder.
Obwohl es sich dabei zweifellos um eine Täuschung gemäß § 108 Strafgesetzbuch handelt, wurde das Strafverfahren überraschend schnell eingestellt.
Darüber hinaus wurden auch bei weiteren angezeigten Vorgängen gemäß § 155 Strafgesetzbuch bzw. §168 Strafgesetzbuch eine vorschnelle Einstellung des Strafverfahrens vorgenommen.
Gestützt wird die vorschnelle Einstellung des Strafverfahrens offensichtlich auf eine einseitige Konsultation der Monopolverwaltung bzw. der dortigen Organwalter. In oberflächlicher Weise wird isoliert auf einzelne aus dem Zusammenhang gerissene Passagen des Tabakmonopolgesetzes verwiesen. Der Trafikwerber wurde weder von den Polizei, noch von der Staatsanwaltschaft zu irgend einem Zeitpunkt einvernommen.
Nunmehr hat der Trafikwerber einen Fortsetzungsantrag gemäß § 193 Strafprozessordnung gestellt, und neue Tatsachen vorgebracht.
Da es in der Vergangenheit immer wieder passiert ist, dass das ÖVP-geführte Justizministerium bei Causen, die eigene Parteifreunde betroffen haben, parteipolitisch agiert, ist es für das Parlament und die Öffentlichkeit von Interesse, ob und in welcher Art und Weise die eingegangenen Strafanzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellung durch die Justiz- und Sicherheitsbehörden behandelt werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage