12704/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.10.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Räumungsverfahren in Bundeswohnungen

 

 

In den vergangenen fünf Jahren erfolgte alleine im Bundesland Salzburg in 326 Fällen die zwangsweise Räumung einer gemeinnützigen Mietwohnung. Im gleichen Zeitrum mussten fast drei Millionen Euro an Mietrückständen als uneinbringlich abgeschrieben werden. Wenngleich nur ein geringer Teil der eingeleiteten Räumungsverfahren auch tatsächlich zur Durchführung gekommen ist, so ist die Zahl dennoch bedenklich.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage

 

  1. Zu wie vielen Räumungsverfahren gegen Mieter bundeseigener Wohnungen kam es in den letzten fünf Jahren? (aufgegliedert auf Jahre und Bundesländer)
  2. Wie hoch waren die in den letzten fünf Jahren als uneinbringlich abgeschriebenen Miteinnahmen bundeseigener Mietwohnungen? (aufgegliedert auf Jahre und Bundesländer)
  3. Gibt ein Frühwarnsystems bei drohendem Wohnungsverlust auf Grund von Mietrückständen in bundeseigenen Mietwohnungen?
  4. Wenn ja, wie sieht dieses aus?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Wie ist die Vorgangsweise bei der Beschaffung von Ersatzwohnungen?
  7. Welche finanziellen und sonstigen Unterstützungen werden im Falle der Räumung einer bundeseigener Mietwohnung, beziehungsweise bei der Beschaffung von Ersatzwohnraum angeboten?