12709/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.10.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Werner Herbert

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst

 

betreffend Künftig automatischer Amtsverlust für Beamte bei Sexualdelikt und Folter“

 

 

Die Tageszeitung „Der Standard“ schreibt am 17. August 2012, dass Beamtenministerin Heinisch-Hosek künftig Beamte, die wegen Sexual- und Folterdelikten sowie Quälens und Vernachlässigens Schutzwürdiger rechtskräftig verurteilt werden, unabhängig vom Strafmaß, automatisch ihr Amt verlieren sollen. Damit sollen ab 1. Jänner 2013 die meist langwierigen Disziplinarverfahren bei Strafen unter zwölf Monaten bedingt bzw. sechs Monaten unbedingt entfallen. Dies sei von Beamtenministerin Heinisch-Hosek mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ausverhandelt worden.

 

Außerdem sollen Beamte und Vertragsbedienstete sofort (bei Streichung eines Drittels des Lohns) vom Dienst suspendiert werden, wenn gegen sie wegen dieser Delikte Anklage erhoben wird. Damit der Dienstgeber davon erfährt, sollen die Staatsanwaltschaften diese Anklagen künftig melden.

 

 

Aufgrund dieser medialen Berichterstattung ergeht an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2010, 2011 und bis heuer eingeleitet?

 

2.    In wie vielen Fällen endeten die Disziplinarverfahren mit einer Disziplinarstrafe gegen den beschuldigten Beamten?

3.    Welche Disziplinarstrafen wurden dabei ausgesprochen (aufgeschlüsselt nach Disziplinarstrafe, Anzahl und Jahr)?

 

4.    Wie viele dieser Disziplinarverfahren hatten einen dienstlichen Bezug?

5.    Wie viele wurden wegen Vorwürfen aus dem privaten Umfeld eingeleitet?


6.    In wie vielen Fällen dieser Disziplinarverfahren erfolgte auch eine Einleitung eines Verfahrens wegen des Verdachts einer gerichtlich strafbaren Handlung (Aufgelistet nach Delikten nach dem Strafgesetzbuch oder eines strafrechtlichen Nebengesetzes und Jahr der Einleitung)?

 

7.    Wie viele Suspendierungen wurden in diesem Zusammenhang durch die Disziplinarbehörde ausgesprochen (aufgeschlüsselt nach Delikt und Jahr)?

 

8.    Wie viele strafgerichtliche Verurteilungen gab es (aufgeschlüsselt nach Delikt, bedingter und unbedingter Freiheitsstrafe sowie Strafhöhe und Jahr der Verurteilung)?

 

9.    Bei wie vielen dieser Disziplinarverfahren wurde die Disziplinarstrafe der Entlassung verfügt, ohne dass ein allfälliger Amtsverlust durch das Gerichtsurteil schlagend geworden wäre (aufgeschlüsselt nach Delikt und Jahr der verfügten Entlassung)?

 

10.  Wie lang ist die durchschnittliche Dauer eines Disziplinarverfahrens in ihrem Ressort?

 

11.  Wie viele der durch die Disziplinarbehörde verhängten Strafen wurden im weiteren Verfahren durch die Disziplinaroberkommission revidiert (aufgeschlüsselt nach Art und Höhe der Strafe und Jahr)?