12717/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.10.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Alev Korun, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Nichtbeantwortung von Fragen bei Anfrage zu "Verweigerung von Visa"

BEGRÜNDUNG

 

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten verweigert in seiner Anfragebeantwortung 11174/AB XXIV.GP zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage 11355/J-NR/2012 betreffend „Verweigerung von Visa“ gänzlich die Beantwortung der Fragen Nr. 10,11,13,14,15 und 17. Dies verletzt das Recht der Parlamentarier auf Anfragebeantwortung. Daher werden diese Fragen neuerlich vorgelegt und gleichzeitig um ergänzende Informationen ersucht.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Anträge auf Erteilung eines Visums wurden 2010, 2011 und 2012 (bis einschließlich September 2012) bei österreichischen Vertretungsbehörden gestellt?

 

2)    Wie viele davon wurden abgelehnt und wie viele erteilt?

 

3)    Wird vor einer Ablehnung den AntragstellerInnen die Möglichkeit eingeräumt, Stellung zur geplanten Ablehnung zu nehmen?

 

4)    Falls ja, binnen welcher Frist?


5)    Wenn nein, weshalb nicht?

 

6)    Wie oft wurde 2010, 2011 und 2012 (einschließlich September 2012) von der Befreiung oder Reduktion von Visagebühren gem. Art. 16 Abs. 6 des Visakodex VO (EG) Nr. 810/2009 Gebrauch gemacht und welche AntragstellerInnen welcher Staaten betraf das?

 

7)    Wie viele Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof bzw. Verfassungsgerichtshof waren in den letzten 10 Jahren aufgrund Nichterteilung eines Visums anhängig und welche waren das (Geschäftszahlen)?

 

8)    Laut Anfragebeantwortung erfolgt die Verständigung der Antragsteller im Falle der Nichtgewährung des Visums mittels Formblatt. Wir bitten um Beifügung des Formblattes.

 

9)    Laut Anfragebeantwortung erhält die einladende Stelle keine Informationen über das Visaverfahren aus Gründen des Datenschutzes. Akzeptiert die Botschaft bzw. das Außenministerium die Bevollmächtigung der einladenden Steller durch den/die AntragstellerIn zur Einholung von Informationen über den Stand des Visumverfahrens? Wenn ja, welche Formvorschriften muss diese Vollmacht erfüllen?

 

10) Im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wird in Kooperation des BMUKK und des BMEIA ein Guide zu Visafragen für Kulturschaffende erscheinen. Wann ist die Veröffentlichung  des Guides geplant?