12719/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.10.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Wöginger

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Zahlen, Daten, Fakten zum Zivildienst, zur Freiwilligenarbeit, zum

freiwilligen Sozialjahr und zum nunmehr geplanten bezahlten Sozialdienst

 

Der Hauptausschuss des Nationalrat hat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ am 28. September 2012 die Regierungsvorlage über die erste gesamtösterreichische Volksbefragung beschlossen; das Plenum des NR wird den Ausschussbericht demnächst behandeln. Bei dieser Volksbefragung soll entschieden werden, ob das österreichische System der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes beibehalten oder stattdessen ein Berufsheer und ein bezahlter Sozialdienst geschaffen werden sollen.

Über die genauen Zahlen, Daten und Fakten der für das Sozial- und Gesundheitssystem benötigten Zivildiener, über die Anzahl der Teilnehmer/innen am freiwilligen Sozialjahr, das es bereits gibt, und über die Anzahl der sonst in vergleichbaren Aufgaben tätigen ehrenamtlichen Freiwilligen sowie über die Planungen des bezahlten Sozialjahres hört und liest man je nach Argumentation unterschiedliche Angaben.

Im Vorfeld der Volksbefragung sollen daher im Sinne einer Versachlichung der Diskussion und einer umfassenden Information der Bürgerinnen und Bürger objektive Zahlen, Daten und Fakten zum Zivildienst, zum freiwilligen Sozialjahr und zur ehrenamtlichen
Freiwilligentätigkeit in Österreich sowie zu den Planungsgrundlagen für die Rahmenbedingungen für ein bezahltes Sozialjahr nachgefragt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende

ANFRAGE: Zum Zivildienst:

1.    Wie viele Personen gaben in den Jahren 2006 bis 2011 eine gültige
Zivildiensterklärung ab?


2.    Um wie viel Prozent hat sich die Anzahl der jährlich neu hinzukommenden Zivildienstpflichtigen von 2006 bis 2011 erhöht?

3.    Wie viele Personen wurden in diesem Zeitraum zum Zivildienst zugewiesen?

4.    Wie hoch ist der Stand an zivildienstpflichtigen Personen zum Stichtag 1. Oktober 2012?

5.    Wie viele davon leisten zum Stichtag 1. Oktober 2012 gerade ihren Zivildienst?

6.    Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro Monat und Zivildiener 2011 für das BM.I?

7.    In welchem Ausmaß hat die Anzahl der jährlich zugewiesenen Zivildiener von 1995 bis 2011 zugenommen?

8.    Wie viele Zivildiener waren im Jahr 2011 in den einzelnen Bundesländern jeweils in nachstehend angeführten folgenden Bereichen tätig:

a.     Krankenanstalten

b.     Rettungswesen

c.     Sozialhilfe

d.     Behindertenhilfe

e.     Sozialhilfe in der Landwirtschaft

f.      Altenbetreuung

g.     Krankenbetreuung, Gesundheitsvorsorge

h.     Betreuung von Drogenabhängigen

i.      Justizanstalten

j.    Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern, Flüchtlingen, Menschen in Schubhaft

k.   Katastrophenhilfe und Zivilschutz

I.    Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteidigung

m.  Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und Sicherheit im Straßenverkehr

n.   Inländische Gedenkstätten, insbesondere für Opfer des Nationalsozialismus

o.   Umweltschutz

p.   Jugendarbeit

q.   Kinderbetreuung

9.    Wie viele Einrichtungen gibt es mit Stichtag 01.10.2012 insgesamt und wie viele von diesen haben weniger als 3 ZD-Plätze?

10. Wie viele Personen haben im Jahr 2011 anstelle des im Inland zu verrichtenden Zivildienstes einen Auslandsdienst absolviert?

Zum Freiwilligen Sozialjahr:

11. Wie viele Personen haben in den Jahren 2006 bis 2011 das Freiwillige Soziale Jahr - aufgeschlüsselt nach den Bereichen wie in Frage 8 und nach Frauen und Männern - absolviert?

12. Wie viele Personen haben sich seit Inkrafttreten des Freiwilligengesetzes und bis zum Stichtag 01.10.2012 für das Freiwillige Sozialjahr gemeldet?

13. Wie viele Personen absolvieren zum Stichtag 1. Oktober 2012 das Freiwillige Sozialjahr?

14.  Wie viele Personen aus Österreich haben im Jahr 2011 das Europäische Freiwilligenjahr absolviert?

15. Wie hoch waren die monatlichen budgetären Aufwendungen des BMASK je Teilnehmer des Freiwilligen Sozialjahrs im Jahr 2011? Welche Gesamtaufwendungen erwarten Sie für 2012?

Zur ehrenamtlichen und Freiwilligentätigkeit in Österreich:

16. Wie viele Personen haben (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, nach Frauen und Männern und nach den unten angeführten Bereichen) in Österreich unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im Jahr 2012 ausgeübt?

a.     Krankenanstalten

b.     Rettungswesen

c.     Sozialhilfe

d.     Behindertenhilfe

e.    Sozialhilfe in der Landwirtschaft

f.      Altenbetreuung

g.    Krankenbetreuung, Gesundheitsvorsorge

h.    Betreuung von Drogenabhängigen

i.      Justizanstalten

j.      Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern, Flüchtlingen, Menschen in Schubhaft

k.  Katastrophenhilfe und Zivilschutz

I.   Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteidigung

m. Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und Sicherheit im Straßenverkehr

n.  Inländische Gedenkstätten, insbesondere für Opfer des Nationalsozialismus

o.  Umweltschutz

p.  Jugendarbeit

q.  Kinderbetreuung

17. Gab es noch weitere Bereiche? Falls ja, wo wurden die Personen eingesetzt (aufgeschlüsselt wie oben)?

Zum bezahlten Sozialjahr:

18. Wurden die sich aus den Antworten zu den Fragen 1 bis 15 ergebenden Zahlen, Daten und Fakten in die Planungen des BMASK für ein bezahltes Sozialjahr ausreichend einbezogen? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, in welcher konkreten Weise?

19. Laut Angaben des BMASK soll beim „Sozialen Jahr, Alternativmodell für den Zivildienst“, dem vorgeschlagenen bezahlten Sozialjahr, das Auslangen mit 6.500 Sozialdienern (anstelle von rd. 8.600 Zivildienern) gefunden werden. In welchen der unten angeführten Bereiche sollen jeweils wie viele Personen eingesetzt werden?

a.     Krankenanstalten

b.     Rettungswesen

c.     Sozialhilfe

d.     Behindertenhilfe

e.    Sozialhilfe in der Landwirtschaft

f.      Altenbetreuung

g.     Krankenbetreuung, Gesundheitsvorsorge

h.    Betreuung von Drogenabhängigen

i.      Justizanstalten

j.      Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern, Flüchtlingen, Menschen in Schubhaft

k.   Katastrophenhilfe und Zivilschutz

l.    Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteidigung

m.  Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und Sicherheit im Straßenverkehr

n.   Inländische Gedenkstätten, insbesondere für Opfer des Nationalsozialismus

o.   Umweltschutz

p.   Jugendarbeit

q.   Kinderbetreuung

20.  Welche der oben (bei den Fragen 8, 15 und 18) angeführten Bereiche sollen bei dem vom BMASK überlegten Modell eines bezahlten Sozialjahrs „Sozialen Jahr, Alternativmodell für den Zivildienst“ überhaupt keine Sozialdiener beschäftigten dürfen/können?

21.  Im Jahr 2011 wurden 13.510 Zivildiener zugewiesen. Dies entspricht rund 9.600 durchschnittlich eingesetzten Zivildienern, davon allein im Gesundheits- und Sozialbereich rd. 8.600 Zivildiener. Das bezahlte Sozialjahr sieht eine Anzahl von rd.

6.500  Teilnehmer/innen vor, dies würde einer Reduktion von rund einem Drittel entsprechen. Welche Einrichtungen und Bereiche sollen anstelle der Zivildiener keine Teilnehmer/innen des bezahlten Sozialjahrs zugeteilt bekommen?


22.  Sollen Einrichtungen mit weniger als 3 Zivildienstplätzen beim bezahlten Sozialjahr keine Zuweisungen mehr bekommen?

23.  In welchen anderen der oben angeführten Bereichen aufgeschlüsselt nach Bundesländern soll die Anzahl der Teilnehmer/innen des bezahlten Sozialjahres niedriger sein als die bisher zugewiesene Anzahl von Zivildienern, und um wie viele Stellen soll jeweils gekürzt werden?

24.  Welche Planungen gibt es als Ersatz für nicht mehr verfügbare Zivildiener in den Bereichen, die nicht oder in gekürzter Anzahl für das bezahlte Sozialjahr vorgesehen sind?

25.  Dem reduzierten Mengengerüst für das bezahlte Sozialjahr liegt Medienberichten zufolge die Überlegung des BMASK zugrunde, dass bezahlte Kräfte um ein Viertel produktiver wären als Zivildiener. Worauf gründet sich diese Annahme und warum werden die Stellen dann nicht bloß um 25%, sondern um nahezu 33% reduziert?

26.  Teilnehmer/innen des bezahlten Sozialjahres sind mindestens 6 Wochen auszubilden, leisten weniger Wochenstunden als Zivildiener und haben mehr Urlaubsanspruch als Zivildiener. Welche Überlegungen aufgrund welcher empirischen Feststellungen begründen die Annahme, dass Zivildiener angeblich um 25% weniger produktiv sind?

27.  Dem Diskussionsentwurf des BMASK für ein bezahltes Sozialjahr ist darüber hinaus zu entnehmen, dass während dieses Jahres mindestens 180 Stunden Schulungen für den jeweiligen Einsatzbereich und darüber hinaus Berufsausbildungen zum Beispiel als

       Rettungssanitäter/in im Ausmaß von 260 Stunden,

       Notfallsanitäter/in 480 Stunden,

       Heimhelfer/in 400 Stunden

      oder die Basismodule Medizinische Assistenz bzw. Behindertenbetreuung 120 bzw. 140 Stunden

angeboten werden sollen. Das reduziert die verbleibende Einsatzzeit um bis zu 50% auf die Hälfte.

Wie viele Personen sollen konkret in den oa. Berufen im Rahmen des bezahlten Sozialjahres ausgebildet werden?

 

28.  Wie viele Vollzeitäquivalente an Einsatzzeit verbleiben demnach für die geplanten

6.500  Teilnehmer/innen des bezahlten Sozialjahres?

29.  Wie hoch sind die Kosten für das BMASK je Teilnehmer/in des bezahlten Sozialjahres und je Monat und wie wird das berechnet?

30.  Wie hoch sind die Kosten des BMASK für das bezahlte Sozialjahr insgesamt pro Jahr?

31.  Wie hoch sind die in Fragen 25 und 26 genannten Kosten für die Organisationen, die Teilnehmer/innen des bezahlten Sozialjahrs beschäftigen?

32.  Wie hoch sind die Kosten dieser Organisationen für die diversen Schulungen und Ausbildungen der Teilnehmer/innen des bezahlten Sozialjahrs?

33.  Wie hoch sind die Kosten für den Bund für je 1.000 (zusätzliche) Plätze im Rahmen des bezahlten Sozialjahrs, wenn man davon ausgeht, dass der Bedarf höher ist als angenommen und weiter steigen wird?

34.  Können sich die Organisationen die bei Ihnen beschäftigten Teilnehmer/innen des bezahlten Sozialjahres aussuchen?

35.  Welche Möglichkeiten sind für Organisationen, die Teilnehmer/innen des bezahlten Sozialjahrs beschäftigen, vorgesehen, bspw. bei disziplinären Problemen oder der Nichteignung des/r Teilnehmers/in für die vorgesehene Verwendung, das bezahlte Sozialjahr rasch und einseitig zu beenden?


36.  Werden für Streitigkeiten aus dem Teilnehmerverhältnis die Arbeits- und Sozialgerichte zuständig sein, oder ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuweisenden Stelle vorgesehen?

37.  Soll das bezahlte Sozialjahr nur österreichischen Staatsbürger/innen oder auch Personen mit anderer Staatsbürgerschaft offen stehen?

38.  Soll das bezahlte Sozialjahr auch Asylwerbern offen stehen?

39.  Ist für das bezahlte Sozialjahr eine Altersgrenze vorgesehen?

40.  Wenn nein: Sind die Bezüge aus dem bezahlten Sozialjahr ein Erwerbseinkommen gem. § 91 ASVG, das automatisch eine Pflichtversicherung in der Sozialversicherung begründet und daher zum Wegfall einer Frühpension und zur Anrechnung auf eine Invaliditätspension sowie zur Kürzung einer Rente nach den Sozialentschädigungsgesetzen führt?

41.  Verkürzen die Bezüge aus dem bezahlten Sozialjahr zivilrechtliche Unterhaltsansprüche?

42.  Wie hoch sind die monatlichen/jährlichen Bezüge brutto/netto für Teilnehmer/innen des bezahlten Sozialjahrs?

43.  Wie hoch sind die folgenden Leistungen bzw. Bezüge im Vergleich mit der Höhe der geplanten Bezüge beim bezahlten Sozialjahr und welche Planungsgrundlagen bestehen in diesem Zusammenhang, um die soziale Balance zu sichern?

a.    Taschengeld für Teilnehmer/innen des Freiwilligen Sozialjahrs

b.     Kollektivvertragsbezüge für vergleichbare Berufsbilder

c.     Pensionen (im Durchschnitt; Ausgleichszulage)

d.     PV-Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten

e.     PV-Beitragsgrundlage für Zivildiener

f.      Wochengeld (Durchschnitt)

g.     Zivildiener

h.     Entwicklungshelfer

i.      Grundversorgung für Asylwerber

j.   einfache Soldaten (Chargen) beim Bundesheer (Durchschnitt)

k.  Studienbeihilfe für Studierende (Durchschnitt)

I.    Arbeitslosengeld/Notstandshilfe/Mindestsicherung (Durchschnitt)

44.  Besteht nach Beendigung des bezahlten Sozialjahres ein Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung?

45.  Gibt es Pläne, was geschehen soll, wenn die jährlich benötigten bzw. kalkulierten

6.500  Interessierten nicht gefunden werden können?

46.  Gibt es Berechnungen über die Kosten, die nötig sind, um das bezahlte Sozialjahr medial zu bewerben? Wer hat die dadurch entstehenden Werbungskosten zu übernehmen?

47.  Welche Auswirkungen wird das bezahlte Sozialjahr auf andere ehrenamtliche oder aufgrund eines Taschengeldes geleisteten Freiwilligentätigkeiten haben?

48.  Welche empirischen Grundlagen gibt es, die die offensichtlich zu erwartenden Verdrängungs- und Demotivationseffekte bei anderen Freiwilligentätigkeiten untersuchen und welche konkreten Planungsgrundlagen bestehen, um diese Effekte zu vermeiden?