12726/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.10.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst
betreffend die Nicht-Einhaltung des Frauenfördergebots
Die Bundesgleichbehandlungskommission hat im Februar 2012 festgestellt, dass die für den Öffentlichen Dienst zuständige Sektion III im Bundeskanzleramt, deren Leitung der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst übertragen ist, die Diskriminierung einer Bediensteten im Landesverteidigungsministerium anzulasten ist, weil bei einer Stellenbesetzung das im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz festgeschriebene Frauenfördergebot (bei gleicher Qualifikation müssen Frauen solange bevorzugt werden, bis die Dienststelle die Quote erfüllt) ignoriert wurde. Das Bundeskanzleramt hat die ursprünglich beabsichtigte Einteilung auf einen höherwertigen Arbeitsplatz im Vorschlag des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport nicht genehmigt.
Begründet wurde die Nicht-Berücksichtigung des Frauenfördergebots damit, dass das Bundeskanzleramt bei der Personaleinteilung vor allem auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Bedacht zu nehmen hätte und das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport nicht explizit auf das Frauenfördergebot hingewiesen hätte. Wäre der Arbeitsplatz mit der vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport vorgeschlagenen bestqualifizierten Bediensteten besetzt worden, dann hätte dies für „den Staat“ einen Mehraufwand von ca. 15 Euro monatlich bedeutet.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie kann es dazu kommen, dass in Ihrem Zuständigkeitsbereich im
Bundeskanzleramt, das Anliegen der Gleichstellung von Frauen und Männern
aufgrund ökonomischer Überlegungen unterlaufen wird?
2) Was werden Sie tun, damit das im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
festgeschriebene Frauenförderungsgebot in Zukunft auch bei
„abstrakten“ Arbeitsplatzbewertungen beachtet wird?
3) Wird in Zukunft vor der Besetzung von Arbeitsplätzen mit Bediensteten jedenfalls ein Qualifikationsvergleich der Bediensteten durchgeführt werden?
4) Was werden Sie tun, damit klargestellt wird, dass die Grundsätze
der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit im
Öffentlichen Dienst die gesetzlich festgeschriebenen Bemühungen zur
Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst nicht unterlaufen werden?