12727/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.10.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend die Berücksichtigung der Anliegen von Frauen im ländlichen Raum bei Programmförderungen
Der Rechnungshof hat in einer Gebarungsüberprüfung den Schwerpunkt LEADER im - aus nationalen und EU-Mitteln finanzierten - „Österreichischen Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007 – 2013)“ untersucht. Dabei gab es Kritik an der mangelnden Berücksichtigung der Anliegen von Frauen im ländlichen Raum im Rahmen dieses Programms. Vor allem die Ablehnung von Kinderbetreuungs-projekten und die geringe Zahl an sozial innovativen Projekten wurden bemängelt.
Der Rechnungshof stellte in seinem Prüfbericht im Juli 2012 fest, dass das Thema „Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung“ im Programm LE 07-13 nur in Form appellhafter Aussagen, nicht jedoch als integraler Programmbestandteil, aufbereitet wurde. Dies führte unter anderem auch dazu, dass der Anteil der Frauen in den LEADER-Gremien nicht den EU-Vorgaben entsprach, die besagen, dass Frauen dem Bevölkerungsanteil entsprechend vertreten müssen. Dies würde einer 50 Prozent Quote entsprechen.
Eine umfassende Gender Mainstreaming Strategie müsste jedoch sowohl aus den Prioritäten, den Schwerpunkten und Maßnahmen sowie bei den Indikatoren für die Mittelaufteilung hervorgehen. Die Abwanderung der Frauen aus den ländlichen Regionen sowie die geringe Vertretung von Frauen in Entscheidungsgremien wurden nicht näher untersucht.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Werden Sie im Rahmen der Programmerstellung für die nächste
Förderperiode auf Basis von regionalspezifischen Analysen der Situation
von Frauen, wie zB der Abwanderung von Frauen aus dem ländlichen Raum,
konkrete und mit Indikatoren messbare Ziele in Bezug auf die Gleichstellung
ausarbeiten?
2) Werden Sie die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von
Kinderbetreuungsprojekten nun, so wie vom Rechnungshof gefordert,
präzisieren und in Zukunft dafür auch nationale Kofinanzierungsmittel
vorsehen?
3) Welche Maßnahmen werden Sie noch in dieser Programmperiode ergreifen, damit der Frauenanteil in den Entscheidungsgremien des Programms in Zukunft bei 50 Prozent liegt und die bestehenden Programmziele erreicht werden?
4) Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit noch in dieser
Programmperiode gleichstellungsrelevante Projekte, die österreichweit
umgesetzt werden können, gestartet werden?
5) Wird es in der nächsten Periode eine Frauenquote für die
Lokalen Aktionsgruppen, die für die Ausarbeitung der lokalen
Entwicklungsstrategie und die Projektauswahl zuständig sind, geben, die
bereits zu Beginn der Periode erfüllt sein muss, wenn die Lokale
Aktionsgruppe anerkannt werden möchte?
6) Wird es eine Evaluierung der geschlechtsspezifischen Anzahl der
Anträge und der Höhe der beantragten Kosten der Förderprojekte
sowie eine Gleichstellungsprüfung der Projekte geben?
7) Welche der in der begleitenden Evaluierung 2010 eruierten Schwachpunkte
in Bezug auf gleichstellungsrelevante Aktivitäten konnten beseitigt
werden? Welche der Schwachpunkte benötigen die besondere ministerielle
Aufmerksamkeit?
8) Wird es eine Untersuchung der Projektauswahlkriterien und
Förderungsbestimmungen sowie der von den Bundesländern budgetierten
Gelder, insbesondere für sozial innovative Projekte, auch im Hinblick auf
gleiche Zugangsvoraussetzungen für Frauen und Männer zu
Fördermitteln geben?
9) Falls eine Auswertung der Fördermittelvergabe
geschlechtsspezifisch unterschiedliche Chancen beim Zugang zu Förderungen
ergeben wird, was werden Sie dann tun, damit es zu einer
bundeseinheitlichen Anpassung der Förderungsvoraussetzungen und der Abrechnungsvorgaben
kommt?
10) Wird das BMLFUW in Zukunft dafür Sorge tragen, dass Lokale
Aktionsgruppen, die die Vorgaben zur Geschlechtergerechtigkeit des Programms
nahezu ignorieren und keinen konkreten regionalen Umsetzungsbezug herstellen,
im Auswahlverfahren ausscheiden?
11) Was werden Sie tun, damit die Bundesländer ihre Zurückhaltung gegenüber Querschnittsprojekten oder sozial innovative Projekten ablegen?
12) Welche Relevanz messen Sie als Minister Gleichstellungsfragen und ihrer konkreten Umsetzung für die Entwicklung des ländlichen Raums bei?