12729/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.10.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Schadenersatzzahlungen aufgrund von Verstößen gegen das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sieht vor, dass BeamtInnen und Vertragsbediensteten, die aufgrund ihres Geschlechts oder anderer Gründe (ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung) diskriminiert wurden, ein Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens zusteht.
In Ihrer Anfragebeantwortung 9077/AB vom 17. Oktober 2011 gaben Sie an, dass Ihr Ressort im Zeitraum vom 1. März 2007 bis 12. September 2011 in keinem Gerichtsverfahren als zuständige Dienstbehörde aufgrund einer Diskriminierung nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz als beklagte Partei betroffen war. Weiters gaben Sie an, dass es in Ihrem Ressort im Zeitraum vom 1. März 2007 bis 12. September 2011 keine Anträge auf Schadenersatz aufgrund einer Diskriminierung gestellt wurden.
Am 03.09.2012 war dem Kurier zu entnehmen, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes mit der Aktenzahl B1186/11-6 zum dem Schluss kommt, dass das Sozialministerium das Recht auf Gleichheit verletzt habe und der Bescheid mit dem die Beschwerde der von einer Aufstiegsdiskriminierung betroffenen Frau abgewiesen wurde, aufgehoben und neu ausgestellt werden müsse. Aus dem Zeitungsartikel geht weiters hervor, dass die Diskriminierung vor drei Jahren passierte und damit in den von Ihnen in der Anfragebeantwortung angegebenen Zeitraum fällt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1)
Weshalb haben Sie das in der Anfragebegründung
erwähnte Gerichtsverfahren gegen das Sozialministerium in der
Anfragebeantwortung vom 9077/AB vom 17. Oktober 2011 verschwiegen?
2)
Gab es seit März 2007 noch weitere
Gerichtsverfahren eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in denen Ihr
Ministerium als Dienstbehörde erster oder zweiter Instanz die beklagte
Partei war?
3)
Gab es seit März 2007 weitere
Gerichtsverfahren aufgrund anderer Diskriminierungsgründe (ethnische
Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle
Orientierung), in denen Ihr Ministerium als Dienstbehörde erster oder zweiter
Instanz die beklagte Partei war? Falls ja, wie viele dieser Verfahren wurden
mit einer außergerichtlichen Einigung beendet?
4)
In wie vielen Fällen kam es zu einer
Verurteilung ihres Ressorts als zuständige Dienstbehörde erster oder
zweiter Instanz aufgrund einer Diskriminierung?
5)
Muss Ihr Ressort im Falle einer Verurteilung wegen
eines Verstoßes gegen das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz die
Gerichtskosten selbst tragen oder werden diese von einem anderen Ressort
übernommen? Wie hoch war die Gesamtsumme der Gerichtskosten, die Ihr
Ressort bisher aufgrund von Verstößen gegen das
Bundesgleichbehandlungsgesetz bereits ausbezahlt hat bzw. zu deren Bezahlung
Ihr Ressort verurteilt ist?
6)
Wie hoch war die Summe des Ersatzes des
Vermögensschadens und wie hoch war die Gesamtsumme des immateriellen
Schadenersatzes, jeweils aufgegliedert nach Fällen, die Ihr Ressort seit
März 2007 aufgrund von Verstößen gegen das
Bundesgleichbehandlungsgesetz an die von Diskriminierung betroffenen Personen
ausbezahlt hat?
7)
In wie vielen Fällen wurde seit März 2007
ein Antrag auf Schadenersatz an Ihr Ressort als Dienstbehörde erster oder
zweiter Instanz, einen aufgrund einer (möglichen) Diskriminierung nach dem
Bundesgleichbehandlungsgesetz, gestellt? Wie viele dieser Anträge auf
Schadenersatz wurden mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
begründet?
8) In wie vielen Fällen wurde seit März 2007 einem Antrag auf Schadenersatz aufgrund eines Verstoßes gegen das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz stattgegeben ohne dass es vorher zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist?