12729/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.10.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Schadenersatzzahlungen aufgrund von Verstößen gegen das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

BEGRÜNDUNG

 

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sieht vor, dass BeamtInnen und Vertragsbediensteten, die aufgrund ihres Geschlechts oder anderer Gründe (ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung) diskriminiert wurden, ein Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens zusteht.

In Ihrer Anfragebeantwortung 9077/AB vom 17. Oktober 2011 gaben Sie an, dass Ihr Ressort im Zeitraum vom 1. März 2007 bis 12. September 2011 in keinem Gerichtsverfahren als zuständige Dienstbehörde aufgrund einer Diskriminierung nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz als beklagte Partei betroffen war. Weiters gaben Sie an, dass es in Ihrem Ressort im Zeitraum vom 1. März 2007 bis 12. September 2011 keine Anträge auf Schadenersatz aufgrund einer Diskriminierung gestellt wurden.

Am 03.09.2012 war dem Kurier zu entnehmen, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes mit der Aktenzahl B1186/11-6 zum dem Schluss kommt, dass das Sozialministerium das Recht auf Gleichheit verletzt habe und der Bescheid mit dem die Beschwerde der von einer Aufstiegsdiskriminierung betroffenen Frau abgewiesen wurde, aufgehoben und neu ausgestellt werden müsse. Aus dem Zeitungsartikel geht weiters hervor, dass die Diskriminierung vor drei Jahren passierte und damit in den von Ihnen in der Anfragebeantwortung angegebenen Zeitraum fällt.

 


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Weshalb haben Sie das in der Anfragebegründung erwähnte Gerichtsverfahren gegen das Sozialministerium in der Anfragebeantwortung vom 9077/AB vom 17. Oktober 2011 verschwiegen?

2)    Gab es seit März 2007 noch weitere Gerichtsverfahren eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in denen Ihr Ministerium als Dienstbehörde erster oder zweiter Instanz die beklagte Partei war?

3)    Gab es seit März 2007 weitere Gerichtsverfahren aufgrund anderer Diskriminierungsgründe (ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung), in denen Ihr Ministerium als Dienstbehörde erster oder zweiter Instanz die beklagte Partei war? Falls ja, wie viele dieser Verfahren wurden mit einer außergerichtlichen Einigung beendet?

4)    In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung ihres Ressorts als zuständige Dienstbehörde erster oder zweiter Instanz aufgrund einer Diskriminierung?

5)    Muss Ihr Ressort im Falle einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz die Gerichtskosten selbst tragen oder werden diese von einem anderen Ressort übernommen? Wie hoch war die Gesamtsumme der Gerichtskosten, die Ihr Ressort bisher aufgrund von Verstößen gegen das Bundesgleichbehandlungsgesetz bereits ausbezahlt hat bzw. zu deren Bezahlung Ihr Ressort verurteilt ist?

6)    Wie hoch war die Summe des Ersatzes des Vermögensschadens und wie hoch war die Gesamtsumme des immateriellen Schadenersatzes, jeweils aufgegliedert nach Fällen, die Ihr Ressort seit März 2007 aufgrund von Verstößen gegen das Bundesgleichbehandlungsgesetz an die von Diskriminierung betroffenen Personen ausbezahlt hat? 

7)    In wie vielen Fällen wurde seit März 2007 ein Antrag auf Schadenersatz an Ihr Ressort als Dienstbehörde erster oder zweiter Instanz, einen aufgrund einer (möglichen) Diskriminierung nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz, gestellt? Wie viele dieser Anträge auf Schadenersatz wurden mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts begründet?

8)    In wie vielen Fällen wurde seit März 2007 einem Antrag auf Schadenersatz aufgrund eines Verstoßes gegen das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz stattgegeben ohne dass es vorher zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist?