12730/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.10.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Aufarbeitung der Gewalt in den Bundeserziehungsanstalten Kaiserebersdorf und Wiener Neudorf

BEGRÜNDUNG

 

Im Jahr 1929 errichtete die Republik eine Erziehungsanstalt für straffällige Jugendliche in Kaiserebersdorf. Auch nach 1945 wurde in Kaiserebersdorf wieder eine Bundeserziehungsanstalt eingerichtet, die ihr Personal zu einem großen Teil vom zwischenzeitlich zwischen 1938 bis 1945 von den Nazis eingerichteten „Jugendschutzlager“ für kriminelle und asoziale Jugendliche übernommen hat.

Die Folge waren totalitäre Zustände und schwere gewalttätige Übergriffe auf die angehaltenen Jugendlichen. Bis zur Schließung der „Bundeserziehungsanstalt“ Mitte der 1970er-Jahre dürften diese menschenunwürdigen Zustände angehalten haben.

Während die Bundeserziehungsanstalt Kaiserebersdorf für Burschen zuständig war, wurden die Mädchen in einer Einrichtung in Wiener Neudorf untergebracht. Die Zustände dort, sollen ähnlich gewesen sein.

Im Zuge der Aufarbeitung der Übergriffe in Heimen und staatlichen Einrichtungen an untergebrachten Kindern und Jugendlichen haben alle Bundesländer begonnen Kommissionen zur Aufarbeitung und Entschädigung der Betroffen einzusetzen. Kaiserebersdorf und Wiener Neudorf sind als eine der wenigen Bundeseinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich davon aber nicht erfasst.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Ist es richtig, dass die Bundeserziehungsanstalt Kaiserebersdorf und Wiener Neudorf in den 1950er, 1960er und 1970er-Jahren Justizeinrichtungen des Bundes waren, die dem Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Justiz unterstanden sind?

2.    Welche Schritte zur Aufarbeitung von gewalttätigen Übergriffen während der 1950er, 1960er und 1970er-Jahren an untergebrachten Kindern und Jugendlichen in den beiden Einrichtungen haben sie aktuell gesetzt?

3.    An welche Stelle können sich Betroffene von gewalttätigen Übergriffen in den Bundeserziehungsanstalten Kaiserebersdorf und Wiener Neudorf zwecks Hilfestellung und Entschädigung richten?

4.    Sollte es noch keine Schritte zur Aufarbeitung geben: Was planen sie um eine Aufarbeitung in die Wege zu leiten und Betroffenen eine Ansprechstelle für Entschädigung und Beratung zu geben?

5.    Sollte eine Zuständigkeit des Justizministeriums verneint werden: Warum sehen sie keine Zuständigkeit für diese Einrichtung und welche Stelle des Bundes wäre zuständig?