12762/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.10.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Erreichbarkeit der Mitarbeiter des Finanzamtes Melk

 

 

Die Finanzämter der Bezirke Amstetten, Melk und Scheibbs sind nunmehr unter einer Telefonnummer mit der Ortsvorwahl von Amstetten erreichbar. Auf der Home-page der Finanzämter sind die Anschlüsse der einzelnen Bezirksstellen nicht ersichtlich, man findet keine Namen, keine Ansprechpartner, keine E-Mail-Adressen.

Nach dem Wählen der Telefonnummer des Finanzamtes Amstetten-Melk-Scheibbs am Mittwoch, dem 3. Oktober 2012 um ca. 09.00 Uhr erreicht man doch, nach einigem Warten und nach mehrmaligem Weiterverbinden, das Finanzamt Melk.

Mit der Bitte, eine namentlich bekannte Sachbearbeiterin sprechen zu wollen, bekommt der Bürger folgende Auskunft: „Diese Dame wäre im Moment nicht zu erreichen.“ Mit einem zusätzlichen Ersuchen, die Durchwahl der betreffenden Sachbearbeiterin erfahren zu können, um weitere, zeitraubende Anrufe zu vermeiden, wird der Steuerzahler mit folgender Aussage konfrontiert: „Es ist uns nicht erlaubt, die Durchwahlnummern unserer Mitarbeiter bekannt zu geben“.

Dem Bürger ist es aufgrund von offensichtlichen Weisungen und nicht öffentlichen E-Mailadressen nicht möglich, einen Beamten des Finanzamtes direkt zu kontaktieren.

 

Das Gesetz verlangt Barrierefreiheit in allen Lebenslagen.

Barrierefreiheit heißt, es gibt keine Hindernisse.

Nachdem versucht wird, die Barrierefreiheit in baulichen Belangen umzusetzen, werden neue Barrieren für ALLE Bürger innerhalb der Verwaltungssysteme wieder installiert.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Von wem wurde diese Weisung, die Durchwahlklappen der Bediensteten nicht an die Bürger weiterzugeben, ausgesprochen?

2.    Aus welchem Grund wurde diese Weisung ausgegeben?

3.    Seit wann ist diese Weisung in Kraft?