12763/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.10.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Vergewaltigung einer 14jährigen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
Die 14jährige Katharina B., geb. am 24.1.1998 wurde von ihrer Mutter, die auch die alleinige Obsorge für das Mädchen hat, aufgrund von anhaltenden Erziehungsschwierigkeiten in Absprache mit dem Jugendamt in eine sozialpädagogische Einrichtung, eine sogenannte „betreute Wohngemeinschaft" abgegeben. Von Anfang an hat sich das Mädchen dort nicht wohl gefühlt und wollte zu ihrer Tante, Frau Sonja R. Aber sowohl die Jugendwohlfahrt, wie auch die Mutter des Mädchens lehnten diesen Wusch des Mädchens ab.
Obwohl das Mädchen mehrere Monate in der „Wohngemeinschaft am Handelskai“ verbrachte, fühlte sie sich dort niemals daheim, es schaffte auch keiner der Betreuer eine Vertrauensbasis zu dem Mädchen aufzubauen.
Am 10. Juli 2012 kam das Mädchen abends um 21:15 in die WG, welche sie aber nach einer Auseinandersetzung mit einer Betreuerin kurz danach wieder verließ. Niemand hinderte Katharina daran, die Wohnung zu so später Stunde noch einmal zu verlassen. Sie verbrachte verbotenerweise diese Nacht bei ihrer Tante, welche das Mädchen am nächsten Vormittag zurückschickte. Katharina wartete bis ca. 15 Uhr vor der verschlossenen Türe der Wohngemeinschaft, danach fuhr sie, bereits hungrig, zu einer Freundin in den 22. Wiener Gemeindebezirk. Katharina wollte auch die Nacht dort verbringen, nach einem Streit verließ sie die Wohnung mitten in der Nacht und wollte in die WG zurückfahren. Mit dem Nachtbus kam sie um etwa 3 Uhr morgens bis zur U-Bahn-Station Aspernstrasse. Dort war ihre Reise vorerst zu Ende und das Mädchen nahm sich vor, bis in die Morgenstunden in der Nähe der Busstation zu verbringen. In weiterer Folge wurde sie von einem vermutlich alkoholisierten Mann vergewaltigt.
Durch ihre Hilfeschreie wurden zwei Mitarbeiter der Wiener Linien auf das Geschehen aufmerksam, sie konnten die Vierzehnjährige befreien und in ihre WG am Handelskai zurückbringen, der Täter konnte unerkannt entkommen.
Am folgenden Nachmittag erzählte sie zunächst ihrer einzigen Vertrauensperson, ihrer Tante und erst später am Abend informierte sie auch ihre Betreuer von dem Vorfall.
Eineinhalb Tage nach der Vergewaltigung fuhr das Mädchen alleine ins Wiener Allgemeine Krankenhaus, die Betreuer schrieben ihr auf einem Zettel lediglich die Fahrtroute auf.
Die Betreuung und Hilfestellung für Katharina verlief in dieser WG mehr als suboptimal. Zunächst muss von einer Sorgepflichtverletzung der Minderjährigen ausgegangen werden. Nicht nur in jener Nacht kümmerte sich scheinbar niemand um das Mädchen, auch in vielen anderen Nächten schien sich niemand für den Verbleib von Katharina zu interessieren. Es trifft daher die Betreuer der WG am Handelskai eine Mitschuld an der Vergewaltigung des Mädchens!
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende Fragen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
ANFRAGE
1. Ist Ihnen der geschilderte Fall bekannt?
2. Sehen Sie eine Sorgepflichtverletzung der Betreuer in der Wohngemeinschaft Handelskai?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja, welche Konsequenzen wird es für die Mitarbeiter dieser WG geben?
5. Ist es üblich, dass jugendliche Bewohner von WGs oft stundenlang keinen Zugang zu dieser haben?
6. Wenn ja, wo sollen sich diese Jugendlichen aufhalten?
7. Warum werden Jugendliche, obwohl sie nachweislich nicht gut betreut werden, zwangsweise in WGs betreut, anstatt sie bei Bezugspersonen in Verwandtenkreis wohnen zu lassen?
8. Wie viele Mädchen und Burschen, die in Sozialpädagogischen Einrichtungen leben, wurden im Jahr 2011 vergewaltigt?
9. Wie viele davon wurden von Mitarbeitern und Betreuern dieser Sozialpädagogischen Einrichtungen vergewaltigt?
10. Wie genau erfolgt das Qualitätsmanagement von Erziehern und Betreuern in Sozialpädagogischen Einrichtungen?
11. Wo befindet sich das Mädchen derzeit?
12. Wurde das Mädchen medizinisch erstversorgt?
13. Wenn ja, wo und von wem?
14. Warum wurde von der Wohngemeinschaft weder Notarzt noch Rettung angerufen?
15. Wurde von der Jugendwohlfahrt Anzeige gegen unbekannt erstattet?
16. Wen nein, warum nicht?
17. Wurden Geschlechtskrankheiten identifiziert?
18. Wurden einschlägige Verletzungen diagnostiziert?