12764/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.10.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Herbert Kickl

und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Veranlagungsstrategie von Kabinettsmitgliedern und Spitzenbeamten

Die Mitglieder der Bundesregierung, aber auch die der Landesregierungen haben gegenüber dem Rechnungshofpräsidenten ihre Vermögensverhältnisse bei Amtsantritt und nach dem Ausscheiden aus der Regierungsfunktion bekanntzugeben. Damit möchte man sicherstellen, dass Regierungsmitglieder während ihrer Amtszeit sich nicht bereichern. Geregelt ist dies alles im Unvereinbarkeitsgesetz.

 

§ 3a. (Verfassungsbestimmung) (1) Die Mitglieder der Bundesregierung, die Staatssekretäre, die Mitglieder der Landesregierungen und in Wien der Bürgermeister sowie die weiteren Mitglieder des Stadtsenates sind verpflichtet, jedes zweite Jahr sowie innerhalb von drei Monaten nach Amtsantritt und nach Ausscheiden aus ihrem Amt dem Präsidenten des Rechnungshofes ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen.

(2) Offenzulegen sind:

 1. Liegenschaften unter genauer Bezeichnung der Einlagezahl und der Katastralgemeinde;

 2. das Kapitalvermögen im Sinne des § 69 Abs. 1 Z 1 des Bewertungsgesetzes 1955 in einer Summe;

 3. Unternehmen und Anteilsrechte an Unternehmen unter Bezeichnung der Firma;

 4. die Verbindlichkeiten in einer Summe.

 (3) Der Präsident des Rechnungshofes hat im Fall außergewöhnlicher Vermögenszuwächse dem Präsidenten des Nationalrates beziehungsweise dem Präsidenten des Landtages zu berichten; diese können auch vom Präsidenten des Rechnungshofes jederzeit eine Berichterstattung verlangen.


Hintergrund dieser Regelung ist natürlich auch, dass Regierungsmitglieder ihr „Herrschaftswissen“, das sie in ihrer Funktion erworben haben, nicht zu Geld machen. Doch ihr „Herrschaftswissen“ bekommen die Regierungsmitglieder von Dritten aufbereitet, von Kabinettsmitgliedern und Spitzenbeamten. Vor allem im Bundesministerium für Finanzen kann dieses „Herrschaftswissen“ viel Wert sein. Im Zuge der Finanzkrise seit 2008 hat ein kleiner Kreis rund um die ÖVP-Finanzminister Pröll und Fekter sowie der SPÖ-Staatssekretäre Matznetter und Schieder sowie der zuständigen Spitzenbeamten Wissen über zu erwartende Beschlüsse und Inhalte der Bundesregierung aber auch auf EU-Ebene erworben und „hortet“ dieses. Dazu kommen die Spitzenfunktionäre in der Österreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht.

In diesem Zusammenhang ist es von großem Interesse, ob nicht auch dieser Personenkreis eine „positive“ Veränderung ihres Privatvermögens durch die Verwertung von „Herrschaftswissen“ zu verzeichnen hat. Darüber hinaus ist auch zu diskutieren, ob nicht auch hier entsprechende Kontrollen eingeführt werden müssten, um tatsächlichen oder potentiellen Missbrauch zu verhindern.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachfolgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Kabinettsmitglieder haben in den Büros Pröll, Fekter, Matznetter und Schieder seit 2008 ihren Dienst versehen?

2.    Für welche Bereiche waren bzw. sind diese einzelnen Kabinettsmitglieder tätig?

3.    Welche Kabinettsmitglieder waren bzw. sind für Fragen des Kapitalmarkts, der Finanzmarktaufsicht, Bankenrettung und Fragen des Euro zuständig?

4.    Welche Kabinettsmitglieder waren mit welchen Regierungsvorlagen, Gesetzesbeschlüssen und Beschlüssen auf EU-Ebene zu Fragen des Kapitalmarkts, der Finanzmarktaufsicht, der Bankenrettung und des Euro befasst?

5.    Welche Spitzenbeamten (Sektionsleiter, Gruppenleiter, Bereichsleiter, Abteilungsleiter) waren mit welchen Regierungsvorlagen, Gesetzesbeschlüssen und Beschlüssen auf EU-Ebene zu Fragen des Kapitalmarkts, der Finanzmarktaufsicht, der Bankenrettung und des Euro befasst?

6.    Welche Auswirkungen hatten diese Regierungsvorlagen, Gesetzesbeschlüsse und Beschlüsse auf EU-Ebene auf die internationalen Börsenkurse?

7.    Können Sie ausschließen, dass Kabinettsmitglieder und Spitzenbeamte ihr „Herrschaftswissen“ im Zusammenhang mit Regierungsvorlagen, Gesetzesbeschlüssen und Beschlüssen auf EU-Ebene zu Fragen des Kapitalmarkts, der Finanzmarktaufsicht, der Bankenrettung und des Euro „privat“ verwerten?

8.    Wie stellen Sie sicher, dass Kabinettsmitglieder und Spitzenbeamte ihr „Herrschaftswissen“ im Zusammenhang mit Regierungsvorlagen, Gesetzesbeschlüssen und Beschlüssen auf EU-Ebene zu Fragen des Kapitalmarkts, der Finanzmarktaufsicht, der Bankenrettung und des Euro nicht „privat“verwerten?


9.    Lassen Sie insbesondere die Innenrevision des Finanzministeriums in Anlehnung an den § 3a des Unvereinbarkeitsgesetzes die Vermögenslage von Kabinettsmitglieder und Spitzenbeamten überwachen?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Lassen Sie insbesondere den Rechnungshof in Anlehnung an den § 3a des Unvereinbarkeitsgesetzes die Vermögenslage von Kabinettsmitglieder und Spitzenbeamten überwachen?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Werden Sie in Zukunft eine entsprechende Kontrolle in diesem Bereich einführen?

14. Wenn nein, warum nicht?