12796/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.10.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mario Kunasek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Ableitung von Oberflächenwasser von der A2 in den Raababach
Laut uns vorliegenden Informationen soll auf der A2 im Bereich des „Autobahnzubringers Graz-Ost“, sowie zwischen der Autobahnabfahrt „Graz-Ost“ und „Lassnitzhöhe“ das Oberflächenwasser, d.h. noch nicht versickertes Niederschlagswasser, von der Fahrbahn direkt in den Raababach abgeleitet werden. Dieses Oberflächenwasser ist einerseits durch Schwebstoffe oder gelöste Schadstoffe verschmutzt und stellt eine Gefahr für die Umwelt dar. Andererseits hat die flussabwärts des Raababaches gelegene Marktgemeinde Gössendorf mit Hochwasser zu kämpfen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage
1. Wird im Bereich des „Autobahnzubringers Graz-Ost“ das Oberflächenwasser von der Fahrbahn direkt in den Raababach geleitet?
2. Wenn ja, gibt es eine Genehmigung dafür?
3. Wenn nein, wie erfolgt die Ableitung des Oberflächenwassers?
4. Welche baulichen Maßnahmen wurden getroffen, um das Oberflächenwasser abzuleiten?
5. Wird zwischen der Autobahnabfahrt „Graz-Ost“ und „Lassnitzhöhe“ das Oberflächenwasser von der Fahrbahn direkt in den Raababach bzw. in andere offene Gewässer geleitet?
6. Wenn ja, gibt es eine Genehmigung dafür?
7. Wenn nein, wie erfolgt die Ableitung des Oberflächenwassers?
8. Welche baulichen Maßnahmen wurden getroffen, um das Oberflächenwasser abzuleiten?