12817/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.10.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Kinderwerbung

 

Laut dem österreichischen UWG ist Werbung, die sich an Kinder als primäre Zielgruppe richtet, verboten. Dennoch kommt es immer häufiger vor, dass sich beispielsweise Lebensmittelketten, die Einkaufstreue mit Stickern belohnen, beim Anpreisen entsprechender Zusatzprodukte direkt an Kinder wenden. Das OLG Linz bestätigte in einem vor kurzem gefällten Urteil, dass eine derartige Vorgehensweise zu unterlassen ist.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Welche Fälle, in denen sich der Werbende direkt an Kinder gerichtet hat, sind Ihnen bekannt?
  2. Gibt es ergänzend zum UWG Richtlinien, Verordnungen oder Erlässe, die sich mit dem Thema „Kinderwerbung“ befassen?
  3. Wenn ja, welche?
  4. Welche Maßnahmen ergreift Ihr Ministerium in Hinblick auf den Schutz jungen Konsumenten, um an sie adressierte Werbung zu vermeiden?