12817/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.10.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Kinderwerbung
Laut dem österreichischen UWG ist Werbung, die sich an Kinder als primäre Zielgruppe richtet, verboten. Dennoch kommt es immer häufiger vor, dass sich beispielsweise Lebensmittelketten, die Einkaufstreue mit Stickern belohnen, beim Anpreisen entsprechender Zusatzprodukte direkt an Kinder wenden. Das OLG Linz bestätigte in einem vor kurzem gefällten Urteil, dass eine derartige Vorgehensweise zu unterlassen ist.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE