12824/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.10.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Grenzüberschreitende Gerichtsverfahren 2011“
Mit der AB 8199/XXIV.GP vom 17.06.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier betreffend „Grenzüberschreitende Gerichtsverfahren“ durch die Justizministerin beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2011 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Hält das Ressort das
geltende „Exequaturverfahren“ für kompliziert und
kostenaufwendig oder dient dieses Verfahren der rechtsstaatlichen Kontrolle
gerichtlicher Entscheidungen im Zivil,- und Handelssachen?
Hält auch das Ressort dieses Verfahren für nicht
zeitgemäß?
2. Wie oft wurde 2011 in Österreich ein Exequaturverfahren durchgeführt?
3. Welche Zahlen liegen für dieses Jahr aus den anderen EU-Mitgliedsstaaten vor (Aufschlüsselung auf EU-Mitgliedstaat)?
4. Welche Einsparungen können in Österreich durch Abschaffung des Exequaturverfahrens erzielt werden?
5. In wieweit wird durch diese Abschaffung konkret der Schutz europäischer Verbraucher gestärkt?