12826/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.10.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend "Patientenmaterial" für ZahnärztInnen in Ausbildung an der DPU

BEGRÜNDUNG

 

Die Danube Private University (DPU[1]) ist die erste und einzige Privatuniversität in Österreich, die ein Grundstudium Zahnmedizin zum Dr. med. dent. und postgraduale Studien für praktizierende Zahnärzte/-ärztinnen mit dem akademischen Abschluss „Master of Science Fachgebiet (M. Sc.)“ anbietet.

Der Akkreditierungsrat hatte bei Erstantrag 2008 gegen die DPU entschieden, sich dann überraschend schnell doch für die Akkreditierung entschlossen.

Die Studiengebühren von 12.000 Euro pro Semester sind, wohl aufgrund des „Dental-Excellence-Kosmos“ und der Praxisorientierung[2] so hoch. Fast ausschließlich Jugendliche aus bestverdienenden Familien können sich derartige Kosten leisten.

Das Aufnahmeverfahren[3] für Zahnmedizin an der DPU setzt sich aus einem 1-Stündigen Multiple-Choice-Test und einem mündlichen Teil zusammen. Bisher wurden nach Angaben auf der Homepage bereits über 2.500 ZahnärztInnen zum Master of Science graduiert, weitere 650 studieren aktuell.

Aus unbekannten Gründen dürften allerdings manche (viele?) Studierende der DPU im Laufe Ihres Studiums nach anderen Universitäten, die dieses Fach anbieten, Ausschau halten.

Die Hauptbeweggründe, warum etwa die Med Uni Wien für viele Studierende so beliebt ist, dass auch ein Wechsel mitten im Studium keine Hürde darstellt, sind laut Studien- und Prüfungsabteilung gut nachvollziehbar:

1) Keine Studiengebühren

2) Hohe Qualität

3) Ausreichend kostenfreies „PatientInnenmaterial“ (im Gegensatz etwa zu Deutschland, wo die Studierenden sich selbst um „freiwillige“ PatientInnen kümmern, bzw. für vieles extra zahlen müssen)

Aus verlässlicher Quelle wissen wir, dass es derzeit an der DPU nicht möglich ist und auch in Zukunft nicht sein wird, die erforderlichen PatientInnenzahlen für die praxisorientierte Ausbildung zu erreichen.

 

Interessant ist in dem Zusammenhang ein Artikel in der Ausgabe 38/2012 der lokalen NÖN (NÖ Nachrichten, http://www.noen.at), „Blick in die Steiner Höfe“, wo u.a. dafür geworben wird, dass Grundwehrdienern kostenlos professionelle Zahnreinigung, Behandlungsberatung und zahnerhaltende Prophylaxe in Anspruch nehmen können. Eine Kooperation zwischen der Präsidentin der DPU und Brigadier Anton Wessely sei erfolgt und ermögliche für durchschnittlich 1000 Grundwehrdiener die kostenlose Untersuchung bzw. Behandlung. Im Gegenzug dazu würden diese Daten ausgewertet, um dem Zahnambulatorium DPU einen aktuellen und repräsentativen Querschnitt vom Zustand der Zähne junger Erwachsener für etwaige wissenschaftliche Studien zu bieten.

Gerüchten zufolge ist auch die Justizanstalt Stein für zahnärztliche Betreuung (durch Studierende, wie oben) offen.

Ist es Ziel der österreichischen Bundesregierung, einer privaten, ausschließlich an Gewinn orientierten Organisation, Personen „zur Verfügung“ zu stellen und Daten zu liefern?


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wissen Sie von den Gerüchten, dass auch die Strafgefangenen der Justizanstalt Stein als „PatientInnenmaterial“ gehandelt werden?

2)    Werden in der Justizanstalt Stein die Strafgefangenen laufend zahnärztlich untersucht?

3)    Wenn ja, in welchen Zeitabständen erfolgen diese Untersuchungen?

4)    Gibt es an der Justizanstalt Stein eine AnstaltsärztIn der Fachrichtung Zahnmedizin?

5)    Gibt es ähnliche Verträge im Gesundheitsbereich an anderen Standorten von Justizanstalten?

6)    Gibt es Verträge der Justizanstalten österreichweit konkret über die zahnmedizinische Betreuung der Strafgefangenen? Bitte um eine Auflistung derselben nach Justizanstalt und PartnerIn.

7)    Unterhält das BMJ und insbesondere die Justizanstalt Stein Verträge über zahnärztliche Dienstleistungen mit der DPU?

8)    Wenn ja, bitte um die Details zum Vertrag.

9)    Für den Fall, dass es einen Vertrag gibt: Kann sichergestellt werden, dass die betroffenen Personen genau darüber informiert sind, wofür Ihre Daten („Forschungszwecke“) verwendet werden? Gibt „Zwangsrekrutierungen“? Wer haftet im Falle von Problemen?

10)  Wenn nein, können Sie ausschließen, dass Strafgefangene dazu aufgefordert werden, „freiwillig“ Ihre Daten zur Verfügung zu stellen?

11)  Wurden von der DPU bereits zuvor zahnärztliche Untersuchungen/Behandlungen an Strafgefangenen der Justizanstalt Stein durchgeführt? Wie viele Personen waren das? Wie lautet die rechtliche Grundlage dafür?

12)  Haben die betroffenen Patienten Möglichkeiten, bei etwaigen gesundheitlichen oder anderen Problemen Unterstützung zu erhalten? Wird es eine Evaluierung nach Ablauf der Vertragslaufzeit geben?

 

 

 

 

 

 



[1] http://www.dp-uni.ac.at/studien.php?PHPSESSID=55aqfsnvmah5ef79i7150md240

[2] http://www.danube-private-university.at/studien.php?id=7&PHPSESSID=lxkkkzmze

[3] http://www.danube-private-university.at/fachschaft.php?id=64&PHPSESSID=0e7e6h0v6rq1e81c78h77knee1