12876/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.10.2012
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr.  Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend  Spieler- und Jugendschutz

 

Immer wieder gibt es von Seiten verantwortlicher Stellen aus den Bereichen Spieler- und Jugendschutz Informationen über die unzureichende Kontrolle von Glückspielstätten in den einzelnen Bundesländern. Im Einzelnen werden folgende Kritikpunkte angeführt: Jugendschutz bezüglich Glücksspiel insgesamt unzureichend; mangelnder Schutz geistig und körperlich beeinträchtigter Personen; Umgehung maximaler Tagesspielzeiten; Selbstsperren werden nicht durchgeführt; gängige Spielerstandards werden ignoriert.

Obwohl in Österreich für das Glücksspielmonopol im Bundesministerium für Finanzen eine eigene „Stabsstelle für Suchtprävention und Suchtberatung“ mit einer eigenen Leiterin, Frau Dr. Doris Kohl, eingerichtet ist, bestehen offensichtlich nur unzureichende Kontrollen gegenüber den einzelnen Glücksspielanbietern

 in diesem Bereich. Damit stellt sich insgesamt die Frage, ob und in welcher Art und Weise diese Stabsstelle im BMF richtig angesiedelt ist bzw. wie das Ergebnis der bisherigen Arbeit zu bewerten ist.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigen Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.      Wann hat die Stabsstelle für Suchtprävention und Suchtberatung ihre Tätigkeit  aufgenommen?

 

2.      Auf welcher inhaltlichen Grundlage entfaltet diese Stabstelle ihre Tätigkeit?

 

3.      Wie ist diese Stabsstelle personell, finanziell und organisatorisch ausgestattet?

 

4.      Wie kommt die Stabstelle zu Informationen bezüglich des Glücksspielmarktes und der einzelnen Glücksspielstätten?

 

5.      Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden?

 

6.      Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden?

 

7.      gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Jugendschutzbehörden?

 

8.      Welche Maßnahmen wurden bisher im Bereich der Suchtprävention durch die Stabsstelle durchgeführt?

 

9.      Welche Maßnahmen wurden bisher im Bereich der Suchtberatung durch die Stabstelle durchgeführt?

 

10.  Mit welchen organisatorischen Einrichtungen arbeitet die Stabstelle in Sachen Suchtprävention in den einzelnen Bundesländern zusammen?

 

11.  In welchen Bundesländern bzw. Bezirken und Gemeinden gibt es in Sachen Suchtprävention aus Sicht der Stabstelle einen erhöhten Handlungsbedarf?

 

12.  Welche Förderungen vergibt die Stabstelle an Einrichtungen der Suchtprävention und Suchtberatung?