12879/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.10.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Josef A. Riemer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend dem Tierversuchsgesetz in Österreich
Am 9. November 2010 trat die EU-Richtlinie 2010/63 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (kurz: Tierversuchsrichtlinie) in Kraft. Diese Richtlinie muss bis November 2012 in nationales Recht umgesetzt werden. Sowohl heimische Wissenschaftsinstitutionen als auch die Tierschutzverbände kritisieren den erarbeiteten Entwurf der Bundesregierung.
Durch die Veröffentlichung von Informationen bezüglich des Tierversuches soll für mehr Transparenz gesorgt werden. Künftig müssen Tierversuche in die Schweregrade "gering", "mittel" und "schwer" eingeteilt werden. Bei einem Vergehen gegen das Tierversuchsgesetz droht eine Verwaltungsstrafe. Im Jahr 2011 nahm die Zahl der Versuchstiere um 2,2 Prozent auf 191.288 (Vergleich zum Jahr 2010) zu.
Tierschutzverbände äußern schwere Bedenken, dieses Gesetz werde nicht zu einer Reduktion der Tierversuche führen. Sie fordern eine Fokussierung auf Ersatzmethoden und höhere Strafen bei Verletzungen der Auflagen. Die Tierschutzverbände fordern weiterhin die Aufnahme des Tierschutzes in die österreichische Verfassung.
Heimische Wissenschaftler befürchten aufgrund der Pflicht zur Veröffentlichung von Information den Verlust von geistigem Eigentum und die Abwanderung von Forschungsarbeitsplätzen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1a. Wenn ja, mit welcher Begründung?
1b. Wenn nein, mit welcher Begründung?
2a. Wenn ja, welchen und wie?
2b. Wenn nein, wieso nicht?
5a. Wenn ja, welche und wie?
5b. Wenn nein, wieso nicht?