12879/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.10.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend dem Tierversuchsgesetz in Österreich

 

 

Am 9. November 2010 trat die EU-Richtlinie 2010/63 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (kurz: Tierversuchsrichtlinie) in Kraft. Diese Richtlinie muss bis November 2012 in nationales Recht umgesetzt werden. Sowohl heimische Wissenschaftsinstitutionen als auch die Tierschutzverbände kritisieren den erarbeiteten Entwurf der Bundesregierung.

 

 

Durch die Veröffentlichung von Informationen bezüglich des Tierversuches soll für mehr Transparenz gesorgt werden. Künftig müssen Tierversuche in die Schweregrade "gering", "mittel" und "schwer" eingeteilt werden. Bei einem Vergehen gegen das Tierversuchsgesetz droht eine Verwaltungsstrafe. Im Jahr 2011 nahm die Zahl der Versuchstiere um 2,2 Prozent auf 191.288 (Vergleich zum Jahr 2010) zu.

 

 

Tierschutzverbände äußern schwere Bedenken, dieses Gesetz werde nicht zu einer Reduktion der Tierversuche führen. Sie fordern eine Fokussierung auf Ersatzmethoden und höhere Strafen bei Verletzungen der Auflagen. Die Tierschutzverbände fordern weiterhin die Aufnahme des Tierschutzes in die österreichische Verfassung.

 

 

Heimische Wissenschaftler befürchten aufgrund der Pflicht zur Veröffentlichung von Information den Verlust von geistigem Eigentum und die Abwanderung von Forschungsarbeitsplätzen.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

 

  1. Sieht der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung in diesem Gesetz die optimale Lösung bezüglich des Verhältnisses zwischen Forschung und Tierschutz?

1a. Wenn ja, mit welcher Begründung?

1b. Wenn nein, mit welcher Begründung?

 

  1. Gibt es aus Ihrer Sicht noch Bedarf, das Tierversuchsgesetz zu erweitern?

2a. Wenn ja, welchen und wie?

2b. Wenn nein, wieso nicht?

 

  1. Ist, aus der Sicht des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, bei einem Vergehen gegen das Tierversuchsgesetz eine Höchststrafe von EUR 7260,-- hoch genug?

 

  1. Nach welchen Kriterien werden bei den bisher noch jährlichen Überprüfungen die Tierversuchseinrichtungen kontrolliert?

 

  1. Werden seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung Alternativmethoden zu Tierversuchen gefördert?

5a. Wenn ja, welche und wie?

5b. Wenn nein, wieso nicht?