12881/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.10.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Widmann
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Zwischenfälle im AKW Temelin
Dass nach einer wochenlangen Abschaltung und Wartung des Reaktors Temelin bei dem Versuch den Reaktor im September 2012 neuerlich in Betrieb zu setzen Undichtheiten entdeckt wurden, zeigt die tatsächliche Situation auf: Dieser Reaktor ist technisch nicht mehr ausreichend beherrschbar, die Mängel können nicht mehr angemessen und ihrer Gesamtheit erkannt und gleichzeitig behoben werden.
Nach dem Melker Abkommen müssen Zwischenfälle ab einer Einstufung von 1 nach der internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse innerhalb von 72 Stunden an das österreichische Umweltministerium gemeldet werden.
Im Jahr 2007 wurde von der Organisation „atomstopp-oberösterreich“ aufgedeckt, dass von den eingetretenen 20 INES-1 Ereignissen 14 nicht nach Österreich gemeldet wurden.
Dem Umweltministerium war es zwar peinlich, dass diese Zwischenfälle und die Verletzung der Meldepflicht von den AtomgegnerInnen aufgedeckt wurden, von Konsequenzen aus diesen verletzten Meldepflichten ist jedoch nichts bekannt.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft folgende
Anfrage
1.
Wie viele Zwischenfälle mit dem
Reaktor Temelin wurden Ihnen seit dem Jahr 2005 von
offizieller Stelle gemeldet? (Bitte um Angabe nach dem genauen Datum des Zwischenfalles und dem Datum des Einganges der Meldung in Ihrem Ressort)
2. Wie viele Zwischenfälle mit dem Reaktor Temelin sind Ihnen seit dem Jahr 2005 insgesamt bekannt? (Bitte um Angabe nach dem Jahr und dem Monat der Zwischenfälle)
3. Wie lautet Ihr Maßnahmenplan wenn Sie von einer Verletzung der Meldepflicht nach Melker Abkommen gegenüber Österreich Kenntnis erlangen?
4. Was tun Sie konkret wenn Vereinbarungen nicht eingehalten werden?
5. Wie oft und in welchen Fällen genau wurden bisher welche Maßnahmen von Ihnen gesetzt?