12900/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.10.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Wehrpolitische Vereine

BEGRÜNDUNG

 

Mehrere Zeitungsartikel thematisierten Problemfelder rund um bundesheernahe und teils als vom BMLVS als „wehrpolitisch relevant“ anerkannte Vereine (Falter 34/12, Der Standard vom 22. und 24.8.).

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Dem Falter-Artikel vom 22.08.2012 (S.9f) ist zu entnehmen, dass der Verein „MILF-O“ am 7.11.2011 angesucht hat als wehrpolitisch relevanter Verein anerkannt zu werden. Wann wurde dieses Ansuchen behandelt und wie wurde entschieden?

2)    War der „MILF-O“ jemals ein wehrpolitisch relevanter Verein?

3)    War einer der Vorgänger-Vereine des „MILF-O“ als wehrpolitisch relevant anerkannt?

4)    Bleibt die Klassifizierung als wehrpolitisch relevanter Verein auch bestehen wenn sich ein Verein umbenennt oder neu gründet?

5)    Laut dem Falter-Artikel vom 22.08.2012 zog der Verein „MILF-O“ seinen Antrag bzgl. des wehrpolitischen Status „vor sechs Wochen“ zurück – das wäre in etwa der 11.Juli 2012. Wann zog der Verein „MILF-O“ seinen Antrag zurück und gab er dafür Gründe an?

6)    Der Homepage des Vereins „MILF-O“ ist ein Bericht über das „Springen in Seitenstetten, 15.-17.Juni 2012“ zu lesen (http://www.milf-o.at/bildergalerie/fotos-2012/springen-seitenstetten-15-17-juni/). Diese Veranstaltung startete „in der Ostarrichi-Kaserne mit theoretischer und praktischer Ausbildung“ (des Bundesheeres) und umfasste auch ein „Gurtzeug-Training am sLKW“ (des Bundesheeres), schlussendlich wurde sich „beim JgB12“ und der „Küche der Kaserne“ herzlich bedankt. Auf welcher Basis wurde dem Verein „MILF-O“ Teile der Kaserne zur Durchführung theoretischer und praktischer militärischer Ausblidung überlassen? Auf welcher Basis wurde dem Verein „MILF-O“ Heeresmaterial (zumindest ein LKW) zur Sprungübungen überlassen und in der Küche verpflegt?

7)    In der Anfragebeantwortung 8876/AB (Frage 3) von September 2011 führten Sie aus: „Von den Vorteilen, die ein wehrpolitischer Verein genießt, sei hier beispielsweise genannt, dass bei Veranstaltungen mein Ressort als Mitveranstalter auftreten kann, für Bedienstete meines  Ressorts  Sonderurlaub  bzw.  Dienstfreistellung  für  Tätigkeiten  im  Rahmen  des Vereins  gewährt  werden  kann  sowie  im  Einzelfall  die  Teilnahme  an  der  Truppenverpflegung,  die  Benützung  militärischer  Infrastruktur  und  die  Beistellung  von  Transportmitteln genehmigt werden können.“ War der Verein „MILF-O“ zum Zeitpunkt des „Springens in Seitenstetten“ ein wehrpolitisch relevanter Verein? Wenn nein: Warum wurden ihm die Vorteile trotzdem zu teil?

8)    Ist es durch die „Durchführungsbestimmungen für die Zusammenarbeit mit Vereinen“ und/oder sonstigen Bestimmungen vereinbar, dass der private Verein „MILF-O“ seine Plakate und Banner auf Bundesheergerät und  -liegenschaften anbringt  (siehe dazu auch die Bilder im Anhang)?

9)    Auf wie vielen Veranstaltungen des Vereins „MILF-O“ trat Ihr Ressort als Mitveranstalter auf?

10) Wie viele Personen kamen in den Genuss einer Dienstfreistellung oder Sonderurlaube für Tätigkeiten für den Verein „MILF-O“?

11) Wie viele Vereine sind wehrpolitisch relevante Vereine?

12) Wie viel Vereine genießen die in der Anfragebeantwortung 8876/AB Frage 3 aufgelisteten Vorteile?

13) Vom 16.-19. August 2012 lud der Verein „MILF-O“ zum "Ersten Internationalen Hochgebirgsmarsch". Gab es eine für Bundesheer-Angehörige wirksame Weisung, die die Teilnahme in Uniform verbot?

14) Wann wurde diese ausgesprochen?

15) Gab es zu einem Zeitpunkt eine Uniformtrageerlaubnis?

16) Ist die Teilnahme von Bundesheerangehörigen in Bundesheeruniform samt Bundesheerrang- und Bundesheerverbandsabzeichen an solchen Veranstaltungen üblich?

17) Sind derartige Weisungen durch den Minister gängige Praxis? Werden derartige Weisungen auch bei anderen Vereinen und anderen Veranstaltungen regelmäßig ausgesprochen?

18) Ist Ihnen eine Aussendung des „MILF-O“ bekannt, wonach den Teilnehmern des "Ersten Internationalen Hochgebirgsmarsches" durch den Verein „MILF-O“ Zivilbekleidung vorgeschrieben wurde?

19) Wurde dem Ministerium eine derartige Aussendung durch Brigardier i.R. Puntigam oder sonstige Vereinsmitglieder übermittelt?

20) Laut dem Obmann des Vereins „MILF-O“ hat der Verein als wehrpolitischer Verein das Recht, mit Genehmigung der jeweiligen Kasernenkommandatur, sich in verschiedenen Kasernen zu präsentieren, etwa an Tagen der offenen Tür oder in Schaukästen. Tatsächlich präsentiert der Verein sich wiederholt bei solchen Veranstaltungen, etwa im Jahr 2009 alleine 3 Mal (http://www.milf-o.at/bildergalerie/fotos-2009/) oder am 27.4.2012 in der Ostarichi-Kaserne (http://www.milf-o.at/bildergalerie/fotos-2012/ostarrichi-marsch-2012/). Ist oder war der „MILF-O“ oder einer seiner vielen Vorgänger-Vereine als wehrpolitischer Verein durch das Ministerium anerkannt und war es zum Zeitpunkt der aufgelisteten Bundesheer-Veranstaltungen?

21) Die Verein „MILF-O“ gibt die Zeitschrift „Adlerauge“ heraus. Das BMLVS bzw. das Bundesheer inserieren darin in jeder Ausgabe. Warum?

22) Welchen positiven Effekt hat dies für das Bundesheer? Welche Stelle genehmigt diese Inserate und wickelt sie ab?

23) In welchem Umfang wurden finanzielle Mittel dafür aufgewendet – bitte dies nach Jahren seit 2000 aufzuschlüsseln.

24) In wievielen Kasernen unterhält der Verein „MILF-O“ Schaukästen zur Mitgliederwerbung?

25) Dürfen auch nicht-wehrpolitische Vereine sich in Kasernen zur Schau stellen, etwa durch Info-Kästen oder durch Infostände am Tag der offenen Tür?

26) In der Anfrage 1130/J, XXIII.GP im Jahr 2007 und 3696/J, XXIII.GP im Jahr 2008 wiesen wir auf die Teilnahme von Bundesheer-Offizieren an der umstrittenen Feier im bayrischen Mittenwald hin. Sie führten daraufhin aus, dass diese Offiziere des Bundesheeres an der Feier teilnahmen weil sie entweder vom entsprechende Verbot der Teilnahme nichts mitbekommen hätten oder aber „als Privatpersonen“ (3685/AB, XXIII.GP, Fr. 6) teilgenommen hätten. In welchen Jahren zwischen 2000 und 2012 hat Brigardier i.R. Josef-Paul Puntigam auf offizielle Einladung der Bundeswehr und/oder mit offiziellem Dienstauftrag des BMLV teilgenommen?

27) In welchen Jahren hat dies Oberst Michael Lasser getan?

28) In welchen Jahren hat dies Brigadier Erwin Konzett getan?

29) Stimmt es, dass der Verein „MILF-O“ durch den in Falter 34/12 erschienenen Artikel jede Chance verloren hat, vom Verteidigungsministerium als wehrpolitischer Verein anerkannt zu werden und wenn ja, warum?

30) Der Verein „MILF-O“ nutzt in der Wallner Kaserne in Saalfelden Diensträume, u.a. auch zur Lagerung von Vereinsmaterial und Material verschiedener Privatfirmen. Auf welcher Basis geschieht diese Zurverfügungstellung von Heeresliegenschaften?

31) In welchem Umfang findet dies statt?

32) Wird dafür Miete entrichtet?

33) Fand jemals eine Überprüfung dieses Mietverhältnisses durch das Ministerium statt?

34) In wessen Verantwortung liegen solche Überlassungen?

35) Ist es gängige Praxis Heeresliegenschaften bundesheernahen Vereinen und/oder Privatfirmen zu Lagerzwecken zu überlassen?

36) Ist dies im Sinne Ihrer Ausführungen in der Anfragebeantwortung 8876/AB (Frage 3) von September 2011, demnach wehrpolitischen Vereinen „die  Benützung  militärischer  Infrastruktur“ erlaubt werden kann?

37) Der Verein „MILF-O“ ist inhaltlich und personell eng mit dem Verein „Kameradschaft vom Edelweiß“ verknüpft. So laden beide Vereine seit Jahren zur „Kreta-Gedenkfeier“ in Feldbach-Gniebing (vgl. Anfrage 11880/J, XXIV.GP.). Laut einem Bescheid des BMLV auf der Homepage des Vereins „Kameradschaft vom Edelweiß“ ist dieser seit 4.4.2000 ein „wehrpolitischer Verein“. Ist dem noch immer so?

38) Was sind die Gründe die eine Verleihung dieses Status 2000 nahelegten?

39) Was sind die „grundlegenden, erkennbaren und unterstützenden Beiträge für das Österreichische Bundesheer“ iSd Anfragebeantwortung 8876/AB (Frage 1-2) die der Verein „Kameradschaft vom Edelweiß“ leistet?

40) Dem Falter-Artikel vom 22.08.2012 (S.9f) ist zu entnehmen, dass der Verein „Kameradschaft vom Edelweiß“  vom „DÖW aktuell als „Verband mit problematischer Tradition“ mit „fehlendem Problembewusstsein““ eingestuft wird. Wurde je erwogen dem Verein „Kameradschaft vom Edelweiß“ diesen Status abzuerkennen?

41) Auf der Homepage des Vereins „Kameradschaft vom Edelweiß“ ist für den 31.Oktober 2012 ein „Totengedenken OV Feldbach gemeinsam mit ÖKB und AAB 7“ angekündigt. Gehen Sie davon aus, dass das „örtlich zuständige  Militärkommando“ iS Ihrer Anfragebeantwortung 11673/AB, XXIV.GP, Fr. 9ff, auch für diese Feier eine Teilnahme durch das Bundesheer erlauben wird?

42) Finden Sie ein gemeinsames Auftreten Bundesheer zusammen mit dem Verein „Kameradschaft vom Edelweiß“ in Anbetracht der eingangs erwähnten Medienberichte für das Ansehen des Österreichischen Bundesheeres zuträglich?

43) Auf wie vielen Veranstaltungen des Vereins „Kameradschaft vom Edelweiß“ trat Ihr Ressort (iSd Anfragebeantwortung 8876/AB (Frage 3) von September 2011) als Mitveranstalter auf?

44) Wie viele Personen kamen in den Genuss einer Dienstfreistellung oder Sonderurlaube für Tätigkeiten für den Verein „Kameradschaft vom Edelweiß“ (iSd Anfragebeantwortung 8876/AB (Frage 3) von September 2011)?

45) Welche Schritte hat Ihr Kabinett nach den eingangs erwähnten Medienberichten gesetzt um den Eindruck zu vermeiden, das Bundesheer und das BMLVS würde Vereine mit zweifelhaftem Geschichtsverständnis mit Heeresmitteln fördern und an ebenso zweifelhaften Veranstaltungen teilnehmen?

 


Anhang 1:

Bundesheer-Schulungsraum mit MILF-O-Banner.

Quelle:http://www.milf-o.at/bildergalerie/fotos-2012/springen-seitenstetten-15-17-juni/

Bundesheer-Fahrzeug mit MILF-O-Plakat.

Quelle:http://www.milf-o.at/bildergalerie/fotos-2012/springen-seitenstetten-15-17-juni/