12908/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.10.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Peter Pilz , Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend freiheitliches Wirtschaftstreiben
Dem Einbringer der Anfrage wurde von einem Betroffenen folgende Zahlungserinnerung des Rings freiheitlicher Wirtschaftstreibender in Kärnten übermittelt:

(Anmerkung: offensichtlich wurde die Adresse des Empfängers entfernt und eine Hervorhebung angebracht, die im Original noch nicht vorhanden gewesen sein dürfte.)
Wie aus der hervorgehobenen Stelle erkennbar ist, bietet darin der Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender seinen „Mitgliedern, Sympathisanten und Freunden“ enge Kontakte zu den freiheitlichen Mitgliedern der Landesregierung, insbesondere zu dem für Finanzen zuständigen Landesrat Harald Dobernig an. Weiters werde der RfW in Förderungsfragen, Veranstaltungen wie Firmenjubiläen oder dem Startschuss zu einer Unternehmenserweiterung im Sinne der Mitglieder bei der Regierung aktiv. Das betreffe auch diverse Auszeichnungen wie die Urkunde zur Führung des Landeswappens. Weiters geworben mit besten Kontakten zum Wirtschafts- und Finanzreferenten der Landeshauptstadt Klagenfurt und Messepräsidenten, Vizebürgermeister Albert GUNZER. Das treffe auch auf Bezirkshauptmannschaften zu.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Ist den Strafverfolgungsbehörden das gegenständliche Schreiben bekannt?
2) Sind Sie der Auffassung, dass durch das vorliegende Schreiben die Begehung des Vergehens der verbotenen Intervention nach § 308 StGB angeboten wird?
3) Ist Ihnen bekannt, ob es in Kärnten in der Vergangenheit zu Fällen der verbotenen Intervention oder ähnlicher Korruptionsdelikte gekommen ist, in welche die genannten Personen verwickelt sind?
4) Falls ja, um welche Fälle handelte es sich?
5) Ist den Strafverfolgungsbehörden bekannt, wie viele Staatswappen an freiheitliche Unternehmer, die „Mitgliedsbeiträge“ bezahlt haben, verliehen worden sind?
6) Ist den Strafverfolgungsbehörden bekannt, dass die „besondere Stärke“ der FPK und ihrer Teilorganisationen im Verkauf von Förderungen, Staatswappen und Staatsbürgerschaften liegt?
7) Welche Schritte werden Sie setzen um abzuklären, ob das hier beschriebene System organisierter Interventionen bei Amtsträgern strafgesetzwidrig ist?