12925/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.10.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend „Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht (FMA)“
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat die einzelnen Finanzinstitute und deren Akteure überwachen und kontrollieren. Dafür steht ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung.
"Die FMA ist als Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit zur Durchführung der Bankenaufsicht, der Versicherungsaufsicht, der Pensionskassenaufsicht sowie der Wertpapieraufsicht eingerichtet (Verfassungsbestimmung: § 1 Abs. 1 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz – FMABG). Die FMA vollzieht die in § 2 Abs. 1 bis 4 FMABG aufgezählten Aufsichtsgesetze (u.a. BWG, InvFG, ImmoInvFG, ZaDIG, VAG, PKG, WAG 2007, BörseG, KMG, FKG). Sie ist für das gesamte Bundesgebiet zuständig und in der Ausübung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden." (http://www.fma.gv.at/de/rechtliche-grundlagen.html)
Presseberichten zufolge hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wegen mehrerer Verstöße gegen das Börsengesetz im Jahr 2010 den Gründer und langjährigen CEO der A-Tec Industries AG, Mirko Kovats, und weitere (Ex-) Manager des Anlagenbauers mit Strafen in Höhe von 330.000 Euro belegt.
Dies führt natürlich zur Fragen, welche erforderlichen zweckmäßigen und angemessenen Maßnahmen in den letzten Jahren anlassbezogen im Rahmen der Aufsicht durch die FMA z.B. wegen Nichteinhaltung von Geboten oder nach Verstößen gegen Verbote gegenüber Bankensektor, Versicherungssektor, dem Sektor der Wertpapierdienstleistungsunternehmen und dem Pensionskassensektor eingeleitet, in wie vielen Fällen Bescheide erlassen und Sanktionen (z.B. Geldstrafen) etc. verhängt wurden.
Der Bundesminister für Finanzen hat nach §16 Abs1 FMABG die Aufsicht über die FMA dahin auszuüben, dass die FMA die ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben erfüllt, bei Besorgung ihrer Aufgaben die Gesetze und Verordnungen nicht verletzt und ihren Aufgabenbereich nicht überschreitet.
Nach §16 Abs. 2 FMABG sind Sie konkret berechtigt zum Vollzugsbereich der FMA Auskünfte von der FMA über alle Angelegenheiten der Finanzmarktaufsicht einzuholen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Nach welchen konkreten Rechtsgrundlagen kann die FMA Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Unternehmen bzw. Unternehmensverantwortlichen bei der Nichteinhaltung von Geboten oder bei Gesetzesverstößen ergreifen (Aufschlüsselung auf Gesetzesbestimmungen)?
2. Nach welchen konkreten Rechtsgrundlagen kann die FMA Geldstrafen gegenüber Unternehmen bzw. Unternehmensverantwortlichen bei der Nichteinhaltung von Geboten oder bei Gesetzesverstößen verhängen (Aufschlüsselung auf Gesetzesbestimmungen)?
3. In wie vielen Fällen hat die FMA in den Jahren 2009, 2010 und 2011 Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Unternehmen bzw. Unternehmensverantwortlichen bei der Nichteinhaltung von Geboten oder bei Verstößen gegen gesetzlichen Bestimmungen eingeleitet (Aufschlüsselung auf Jahre und Sektoren)?
4.
In wie
vielen Fällen wurde deswegen ein Rechtsmittel beim UVS ergriffen?
In wie vielen Fällen kam es zu einer Entscheidung durch den VwGH (Aufschlüsselung auf Jahre und Sektoren)?
5. In wie vielen Fällen hat die FMA 2009, 2010 und 2011 Geldstrafen gegenüber Unternehmen bzw. Unternehmensverantwortlichen wegen Nichteinhaltung von Geboten oder bei Verstößen gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen verhängt (Aufschlüsselung auf Jahre und Sektoren)?
6.
In wie
vielen Fällen wurde deswegen ein Rechtsmittel beim UVS ergriffen?
In wie vielen Fällen kam es zu einer Entscheidung durch den VwGH (Aufschlüsselung auf Jahre und Sektoren)?
7. Welche Summe von rechtskräftig verhängten Geldstrafen wurde in diesen Jahren vereinnahmt und dem Budget zugeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und Sektoren)?
8. Auf welches Budgetkonto des Bundesministeriums für Finanzen wurden in diesen Jahren die durch die FMA verhängten und vereinnahmten Geldstrafen verbucht?
9. Wie hoch waren in Summe die Geldstrafen, die in diesen Jahren auf diesem Budgetkonto vereinnahmt wurden (Aufschlüsselung auf Jahre und Sektoren)?
10. Wie hoch ist die Summe von verhängten Geldstrafen, die noch nicht bezahlt wurden, sondern von den Unternehmen bzw. Unternehmensverantwortlichen bestritten wurden?
11. Wie oft wurde dabei in diesen Jahren durch die FMA bei Geldstrafen die Höchststrafe verhängt (Aufschlüsselung auf Jahre und Sektoren)?
12. Wie oft gab es in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 eine Investorenwarnung (Aufschlüsselung auf Jahre und Sektoren)?
13. Wie oft wurden in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Konzessionen entzogen oder Gesellschaftsleiter abgezogen (Aufschlüsselung auf Jahre und Sektoren)?
14. Wie viele Verordnungen
wurden in diesen Jahren durch die FMA erlassen (Aufschlüsselung auf Jahre
und Sektoren)?
Wie viele davon wurden von den Betroffenen bekämpft und allenfalls durch
den VfGH aufgehoben?
15. Wie oft wurden in den Jahren 2009 bis 2011 vom ehemaligen Bundesminister bzw. von der Bundesministerin für Finanzen Berichte (§16 Abs. 2 FMABG) von der FMA über Aufsichtsmaßnahmen die im Rahmen der Bankenaufsicht getroffen wurden, angefordert (Aufschlüsselung auf Jahre)?
16. Zu welchen Konsequenzen durch das BMF führten diese Auskünfte der FMA?
17. Wie oft wurden in den Jahren 2009 bis 2011 vom ehemaligen Bundesminister bzw. von der Bundesministerin für Finanzen Berichte (§16 Abs. 2 FMABG) von der FMA über Aufsichtsmaßnahmen die im Rahmen der Versicherungsaufsicht getroffen wurden, angefordert (Aufschlüsselung auf Jahre)?
18. Zu welchen Konsequenzen durch das BMF führten diese Auskünfte der FMA?
19. Wie oft wurden in den Jahren 2009 bis 2011 vom ehemaligen Bundesminister bzw. von der Bundesministerin für Finanzen Berichte (§16 Abs. 2 FMABG) von der FMA über Aufsichtsmaßnahmen die im Rahmen der Wertpapieraufsicht getroffen wurden, angefordert (Aufschlüsselung auf Jahre)?
20. Zu welchen Konsequenzen durch das BMF führten diese Auskünfte der FMA?
21. Wie oft wurden in den Jahren 2009 bis 2011 vom ehemaligen Bundesminister bzw. von der Bundesministerin für Finanzen Berichte (§16 Abs. 2 FMABG) von der FMA über Aufsichtsmaßnahmen die im Rahmen der Pensionskassenaufsicht getroffen wurden, angefordert (Aufschlüsselung auf Jahre)?
22. Zu welchen Konsequenzen durch das BMF führten diese Auskünfte der FMA?
23. In wie vielen Fällen haben in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 durch die FMA beaufsichtigte Unternehmen aufgrund von Aufsichtsmaßnahmen Amtshaftungsansprüche gegenüber der Republik Österreich gestellt (Aufschlüsselung nach Jahren und Sektoren)?
24. Wie viele Amtshaftungsforderungen wurden in den Jahren 2008 bis 2011 nach einem Aufforderungsschreiben (administratives Verfahren) anerkannt und erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
25. Wie wurden diese
Aufforderungsschreiben im administrativen Verfahren in diesen Jahren erledigt?
Welche Entschädigungssummen wurden in
diesen administrativen Verfahren anerkannt und ausbezahlt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
26. Wie viele
administrative Verfahren sind aktuell noch offen?
Wie hoch sind die offenen beanspruchten Ersatzbeträge?
27. In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren nach
Schadenersatzleistungen gemäß § 3
AHG Regressforderungen gestellt?
Welche Beträge wurden jeweils geltend und einbringlich gemacht
(Aufschlüsselung auf Jahre sowie Rechtsträger)?
28. Wie viele Klagen nach dem AHG wurden 2008 bis 2011 bei österreichischen Gerichten eingebracht (Aufschlüsselung auf Jahre und (Gerichtssprengel)?
29. Wie viele Klagen nach dem AHG wurden in diesen Jahren gerichtlich durch Urteil entschieden (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?
30. In wie vielen Entscheidungen wurde in diesen Jahren den
Amtshaftungsansprüchen
Geschädigter auch gerichtlich stattgegeben (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?
31.
Welche Entschädigungssummen wurden in
diesen Jahren durch die Gerichte zugesprochen
(Aufschlüsselung
auf Jahre und Gerichtssprengel)?
32.
In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren nach
Schadenersatzleistungen gemäß § 3 AHG Regressforderungen
gestellt?
Welche Beträge wurden jeweils geltend
und in Folge einbringlich gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Rechtsträger)?
33. Trifft die Organe der FMA
die Verpflichtung, eine gerichtliche Strafanzeige zu erstatten
(Anzeigenpflicht), wenn im Rahmen der Aufsicht Verdachtsgründe auftauchen,
das ein gerichtlich strafbares Verhalten von Organen oder MitarbeiterInnen von
Unternehmen, die der Aufsicht der FMA unterliegen, vorliegt.
Wenn ja, wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden in den Jahren 2008 bis
2011 erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre, Sektoren und zuständige
Gerichte)?
34. Wie wurden diese Strafanzeigen durch die zuständigen Gerichte erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre, Sektor, Gerichte sowie nach Anzahl der Einstellungen, Abbruch, Diversion, Anklage, Verurteilung und Freispruch)?
35. Wie viele und welche
Prüfungen wurden der FMA durch die Bundesministerin für Finanzen in
den Jahren 2008-2011 aufgetragen (Aufschlüsselung der Prüfungen nach
Jahren)?
Wie wurden die Prüfergebnisse durch das BMF jeweils erledigt?