12927/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.10.2012
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Anfrage

der Abgeordneten Rudolf Plessl, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Entwicklung bei internationalen Rückführungsabkommen

In Anknüpfung an die Anfrage 7622/J aus dem Vorjahr, soll auch diese Anfrage dazu dienen die Entwicklungen und Maßnahmen des BMI und der Europäischen Kommission beim Abschluss von Rückführungsabkommen möglichst nachvollziehbar und besser beurteilbar zu machen. Da Rückführungsabkommen essentiell für eine funktionierende Steuerung der Zuwanderungspolitik in Österreich sind, muss dieses Thema über die Wahrnehmungsschwelle der Bevölkerung gehoben und Eingang in die politische Diskussion finden. Denn alle bedarfsorientierten Adaptionen im nationalen Zuwanderungsgesetz sind letztendlich sinnlos, wenn nicht vorab auf die Möglichkeit zur Rückführungen von abschlägig beschiedenen ZuwanderungswerberInnen in ihre jeweiligen Heimatländer durch entsprechend vorhandene bilaterale oder europäische Abkommen geachtet wird.

Österreich setzt sich daher auch auf europäischer Ebene - u.a. im Rahmen der FRONTEX- Agentur - erfolgreich dafür ein, die Koordination und operative Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei der Sicherung unserer Außengrenzen weiter zu verbessern, die Ausbildung der GrenzschutzbeamtInnen auf eine gemeinsames hohes Niveau zu heben und alle Möglichkeiten zur Organisation gemeinsamer Rückführungen zu nutzen. Allein im letzten Jahr wurden acht „Joint-Retum-Operations“ durch Österreich organisiert, zusätzlich hat Österreich an weiteren acht Aktionen anderer Mitgliedsstaaten teilgenommen.


Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.      Mit welchen Staaten hat die Republik Österreich bzw. die Europäische Union seit der letzten Anfrage vom 4.April 2011 neue Rückführungsabkommen geschlossen bzw. Übernahmeerklärungen für die Rückführung unterzeichnet? (Bitte nach Datum des In- Kraft-Tretens sowie nach bilateralen Abkommen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft auflisten.)

2.      Mit welchen Staaten werden derzeit vom BMI Verhandlungen zum Abschluss bilateraler Abkommen zur Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) geführt oder im kommenden Jahr aufgenommen werden?

3.       Mit welchen (neuen) Staaten werden derzeit von der EU-Kommission auf Basis europäischer Abkommen Verhandlungen zum Abschluss bilateraler Abkommen zur Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) geführt oder im kommenden Jahr aufgenommen werden?

4.       Welche Maßnahmen und Initiativen zur Vertiefung der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Rückführung sind vom BMI in Hinblick auf die Fortsetzung des Stockholmer Programms (2010-14) geplant und welche (Vor)Gespräche und Verhandlungen laufen dazu bereits auf europäischer Ebene?

5.      Welche Maßnahmen wurden zwischenzeitlich ergriffen, um die in der letzten Beantwortung angeführten Hauptprobleme im Bereich der Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) wie z.B.: die Erlangung/ Ausstellung von Heimreisezertifikaten, Kontaktpflege (unbeantwortete Anfragen) zu bewältigen und welche etwaigen neuen Probleme haben sich in der Zwischenzeit ergeben?

6.       Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt erlassen? (Bitte nach Jahren auflisten)