12932/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.10.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Anneliese Kitzmüller

und anderer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Folgen einer Suchtkrankheit

 

 

In der Tiroler Tageszeitung vom 12.01.2012 wurde unter anderem Folgendes angeführt:

„Ärger um Geldsegen für Süchtige

Wer suchtbedingt bereits in der Jugend arbeitsunfähig war, hat Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.

Innsbruck – Bis zu 20.000 Euro auf einen Schlag und monatlich knapp 300 Euro: stattliche Beträge, die Tirols Finanzbehörden derzeit an findige Drogenkranke überweisen müssen. „Wir haben einige derartige Fälle und schauen, wie wir das stoppen können“, bestätigt ein Innsbrucker Finanzbeamter zähneknirschend die Auszahlungen.

Der Hintergrund: Angeblich war‘s ein Wiener Sozialverein, der auf die Gesetzeslücke stieß und seither die Werbetrommel in der Szene rührt. Mit Erfolg – „wir haben wöchentlich durchschnittlich drei Anfragen von Suchtkranken, die eine Bestätigung von uns wollen, dass sie bereits vor dem 21. Lebensjahr an der Drogenambulanz in Behandlung waren“, weiß Yvonne Riemer, Leiterin der Drogenambulanz an der Innsbrucker Klinik.

Eine derartige Bestätigung hilft den Drogenabhängigen, ihre suchtbedingte Erwerbsunfähigkeit noch vor dem 21. Lebensjahr nachzuweisen. Derzeit die Voraussetzung, um (wie Behinderte) in den Genuss der erhöhten Familienbeihilfe von knapp 300 Euro pro Monat zu kommen. Und das lebenslang. Auch bis zu fünf Jahren rückwirkend, was unterm Strich bis zu 20.000 Euro ausmachen kann, die auf einen Schlag überwiesen werden müssen.

Die größte Hürde ist das Attest, das den Suchtkranken die drogenbedingte Arbeitsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr bestätigt. Wie Walter Guggenberger, Chef des Bundessozialamtes in Innsbruck, anführt, „müssen sich die Drogenabhängigen vom Ärztlichen Dienst des Bundessozialamtes begutachten lassen“. Das komme daher, weil die Finanzverwaltung keinen eigenen Ärztedienst zur Verfügung habe.

Es genügt also nicht, das Attest eines „normalen“ Arztes vorzulegen.

Ein Drogenberater warnt jedenfalls: „Man kann sich wohl vorstellen, was Suchtkranke mit 20.000 Euro anfangen.“


Durch diese Gesetzeslücke gelangen drogenkranke Menschen zu beträchtlichen finanziellen Mitteln, die zum Ankauf von Drogen verwendet werden können. Im Rahmen einer Debatte im Familienausschuss wurde vom Familienminister angeführt, dass die mediale Darstellung nicht den Tatsachen entsprechen würde. Der verantwortliche Journalist bei der Tiroler Tageszeitung widerspricht dieser Aussage. Der Artikel sei gut recherchiert gewesen.

 

Unabhängig davon ist jedoch klar, dass drogenkranke Menschen Therapie und Hilfe  benötigen und nicht zusätzliches Geld. Gleichzeitig ist gegen Drogenhändler mit aller Konsequenz vorzugehen. Suchtkrankheiten stellen nicht nur ein persönliches Schicksal dar, sondern belasten auch den Haushalt der öffentlichen Hand.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele Behindertenausweise wurden aufgrund von Suchtkrankheiten bisher ausgestellt? (aufgegliedert nach Bundesländern und Jahren von 2007 bis 2012)

 

2.    Wie viele Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen werden aufgrund von Suchtkrankheiten ausbezahlt? (aufgegliedert nach Jahrgängen der Pensionsbezieher, Bundesländer und Jahre von 2007 bis 2012)