12934/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.10.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Rückfallquote Straftäter
Auf der Homepage des Justizministeriums der Bundesrepublik Deutschland seht zum Thema Rückfallstatistik folgender Artikel:
"Eine der wichtigsten Aufgaben des Strafrechts ist zu verhindern, dass Straftäter rückfällig werden. Die Machbarkeitsstudie "Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen - Eine kommentierte Rückfallstatistik", die Anfang 2004 veröffentlicht wurde, informierte erstmals über das Ausmaß der Rückfälligkeit von Straftätern. Um aktuelle Informationen über Häufigkeit von Rückfällen zu erhalten, hat das Bundesjustizministerium eine weitere umfangreiche Studie in Auftrag gegeben. Ihre Ergebnisse liegen nunmehr vor und werden in der Broschüre "Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen - Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2004 - 2007" vorgestellt. Die Studie hat ergeben, dass die meisten Personen innerhalb des Untersuchungszeitraums von drei Jahren (2004 - 2007) nicht wieder straffällig wurden. Das heißt, von den 1.052.215 in der Studie erfassten Personen wurden 697.329 (66,3 Prozent) nicht erneut strafrechtlich registriert. Dieses Ergebnis entspricht den Erkenntnissen aus der Machbarkeitsstudie. Erneut weisen die schwersten Delikte relativ geringe Rückfallquoten auf. So traten von 595 Personen, die wegen Mordes und Totschlags verurteilt wurden, 457 (ca. 77 Prozent) nicht erneut strafrechtlich in Erscheinung. Grund hierfür ist unter anderem, dass solchen Taten oft keine langen kriminellen Karrieren vorhergehen, sondern diese Taten häufig Konflikt- und Beziehungstaten sind. Personen, die wegen Mordes oder Totschlags bereits verurteilt waren, begehen selten ein weiteres Tötungsdelikt. Im Untersuchungszeitraum konnten 2 Personen (0,3 Prozent) ermittelt werden. Nur jeder Zwanzigste (insgesamt 46 Personen, 5,8 Prozent) wurde mit einem Gewaltdelikt rückfällig. Rückfälle dieser Täter betreffen überwiegend andere Rechtsgüter wie beispielsweise das Eigentum (94 Personen, 11,8 Prozent). Vergleichbares zeigt sich bei den Personen, die eine Eintragung im Bundeszentralregister aufgrund eines sexuellen Gewaltdelikts haben (2185 Personen). Insgesamt 685 Personen (31,4 Prozent) traten im Untersuchungszeitraum erneut strafrechtlich in Erscheinung, 29 Personen (1,3 Prozent) mit einer Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung, 15 Personen (0,7 Prozent) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und 4 Personen wegen anderer Sexualdelikte. Der Großteil der Personen (637 Personen) wurde hingegen wegen anderer Delikte erneut verurteilt. Im Vergleich hierzu ist die einschlägige Rückfallquote nach Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern deutlich höher ausgeprägt. Von den 758 Personen, die erneut strafrechtlich in Erscheinung traten, wurden 68 Personen (2,3 Prozent) erneut wegen sexuellen Missbrauchs und 47 Personen (1,6 Prozent) wegen anderer Sexualdelikte verurteilt. Auch bei dieser Deliktsgruppe ist die einschlägige Rückfallquote, verglichen mit der durchschnittlichen Rückfallquote (33,7 %), eher gering. Geringe Rückfallraten mit 27,8 Prozent wiesen Personen auf, die lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. Dieser Gruppe gehören 160.177 von 575.312 Personen an. Personen mit Verurteilungen zu freiheitsentziehenden Strafen hatten ein höheres Rückfallrisiko als Personen mit Bewährungsstrafen. So lag die Rückfallquote von Personen, die nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden (diese Gruppe umfasst 93.073 Personen), bei 38,1 Prozent (35.472 Personen). Nach einer vollstreckten Freiheitsstrafe (diese Gruppe umfasst 20.064 Personen) lag die Quote bei 48,1 Prozent (9.643 Personen). Diese Ergebnisse sind zu einen darauf zurückzuführen, dass Personen, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden, von vorneherein eine positive Sozialprognose haben müssen. Andererseits zeigt sich hieran aber auch, dass es im Einzelfall sinnvoller sein kann, einen Straftäter nicht durch den Vollzug einer Haftstrafe aus seinem sozialen Umfeld zu reißen. Nach der Studie werden zudem Täter, die zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, besonders häufig rückfällig. Von den insgesamt 4.840 Personen dieser Gruppe begingen 3.319 (68,6 Prozent) nach der Entlassung aus der Haft erneut Straftaten. Gerade im Vollzug muss daher verstärkt auf die Jugendlichen und Heranwachsenden eingewirkt werden. Die Legalbewährungsstudie wurde von der Universität Göttingen (Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle und Sabine Hohmann-Fricke) und vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI), Freiburg (Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht und Carina Tetal) in Kooperation mit dem Bundesamt für Justiz erstellt. Die Studie bezieht sich auf Personen, die 2004 zu einer Strafe verurteilt oder aus der Haft entlassen worden sind oder bei denen Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz durchgeführt worden sind. Insgesamt wurden so 1.052.215 Personen anhand der Eintragungen im Bundeszentralregister über einen Zeitraum von drei Jahren auf erneute Straffälligkeit beobachtet. Der dreijährige Beobachtungszeitraum erlaubt eine praktisch auslesefreie Vollerhebung. Um einen längeren Beobachtungszeitraum als drei Jahre überblicken zu können, hat das Bundesjustizministerium im Sommer 2009 die beiden Forschungseinrichtungen mit einer Anschlussuntersuchung beauftragt. Die Untersuchung wird zusammen mit den Daten aus den Jahren 2004 - 2007 (erste Welle) einen Beobachtungszeitraum von bis zu 6 Jahren ermöglichen. Hierzu werden die Daten der zweiten Welle den Daten der ersten Welle in pseudonymisierter Form zugeordnet. Erste Ergebnisse werden hierzu gegen Ende des Jahres 2011 erwartet."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie viele strafrechtlich Verurteilte wurden in den letzten zwei Jahren rückfällig? (aufgegliedert auf Delikte und Nationalitäten der Täter)
2. Wie lange ist die durchschnittliche Zeitspanne bis zu einem Rückfall?
3. Was unternehmen Sie um zu verhindern, dass Straftäter rückfällig werden?