12954/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.11.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Gerald Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Zwangsunterbringung in der Psychiatrie

 

 

Laut allgemeiner Auskunft des Bundesministeriums für Justiz ist die Zahl der untergebrachten Personen in psychiatrische Anstalten in Österreich kontinuierlich steigend. Die Steigerung von 2005 auf 2011 beträgt immerhin 24% mehr an beantragten Unterbringungen.

 

Zwei Jahre nach Implementierung der Änderungen des geänderten Unterbringungsgesetzes - Bundesgesetz vom 1. März 1990 über die Unterbringung psychisch Kranker in Krankenanstalten (Unterbringungsgesetz - UbG) können genaue Angabe ein klareres Bild bezüglich der Wirksamkeit der Gesetzesänderungen ergeben.

 

Zitat Bericht ÖBIG:

 

„Daten der Bezirksgerichte

Die Daten der Bezirksgerichte werden vom Bundesrechenzentrum gesammelt und geben Aufschluss über die Gesamtzahl der gemeldeten Unterbringungen ohne Verlangen und die Anzahl der gerichtlichen Anhörungen bzw. Verhandlungen, bei denen über die Zulässigkeit der Unterbringung entschieden wird. Die Anhörung hat innerhalb von vier Tagen ab der Unterbringungsmeldung der Krankenanstalt stattzufinden. Die mündliche Verhandlung findet innerhalb von 14 Tagen nach der Anhörung statt, falls die Unterbringung nicht schon vorheraufgehoben wird. Neben der Anzahl der gemeldeten Unterbringungen gibt die Gerichtsstatistik damit auch Aufschluss über die Dauer der Unterbringungen.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Justiz nachfolgende

 

Anfrage

 

1.      Wie hoch war die Anzahl der Unterbringungsverfahren in gesamt Österreich

a.      nach den einzelnen Jahren von 2005 – bis 2011

b.      nach Bundesländer bzw. Gesamtösterreich?


2.      Wie hoch war die Anzahl der Unterbringungsverfahren aufgeschlüsselt nach:

a.      Unterbringungen auf Verlangen,

b.      Unterbringungen ohne Verlangen,

c.       Anhaltung nach dem Tuberkulosegesetz,

jeweils aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren von 2005 – bis 2011 und nach Bundesländern bzw. Gesamtösterreich?

 

3.      Wie hoch war die Anzahl der Aufhebungen bei Unterbringung OHNE Verlangen aufgeschlüsselt nach:

a.      vor Erstanhörung,

b.      vor Tagsatzung,

c.       bei Tagsatzung,

d.      vor Fristenablauf,

e.      bei Fristenablauf,

jeweils aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren von 2005 – bis 2011 und nach Bundesländern bzw. Gesamtösterreich?

 

4.      Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in diesen Jahren mittels Pflegschaftsverfahren der elterlichen Obhut entzogen:

a.      bis 10 Jahre,

b.      11 – 14 Jahre,

c.       15 – 18 Jahre,

jeweils aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren von 2005 – bis 2011 und nach Bundesländern bzw. Gesamtösterreich? Wenn die Aufschlüsselung dieser Altersgruppen nicht möglich ist, dann nach dem vorhandenen System der Altersgruppen.

 

5.      Anzahl der Unterbringungsverfahren ohne Verlangen bei Kinder und Jugendlichen

a.      bis 10 Jahre,

b.      11 –14 Jahre,

c.       15 – 18 Jahre,

jeweils aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren von 2005 – bis 2011 und nach Bundesländern bzw. Gesamtösterreich?

 

6.      Anzahl der Unterbringungsverfahren ohne Verlangen bei Kinder und Jugendlichen unter der Verantwortung der Jugendwohlfahrt und deren freien Träger

a.      bis 10 Jahre,

b.      11 – 14 Jahre,

c.       15 – 18 Jahre,

jeweils aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren von 2005 – bis 2011 und nach Bundesländern bzw. Gesamtösterreich?