12959/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.11.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Rückschritt in der Kriminalprävention durch Ende der Fahrradcodierung

 

Der Jahresbericht "Kriminalprävention in Österreich 2011" des Bundeskriminalamtes wurde mit folgenden Ausführungen öffentlich präsentiert:

„Gelebte Kriminalprävention erfordert, auf Menschen zuzugehen, ihnen zuzuhören und gemeinsam verständliche Lösungsvorschläge für vorgebrachte Anliegen zu erarbeiten. 800 speziell ausgebildete Beamtinnen und Beamten übernehmen diese Aufgabe in Österreich.

In den abgelaufenen fünf Jahren konnten so über 193.000 kriminalpräventiven Maßnahmen umgesetzt und insgesamt über 1,6 Millionen Menschen von den Präventionsbeamtinnen und Präventionsbeamten erreicht werden. Der Mittelwert ergibt einen Tagesschnitt von über 100 Präventionstätigkeiten mit mehr als 900 erreichten Menschen.

Im abgelaufenen Kalenderjahr 2011 wurden insgesamt 340.200 Bürgerinnen und Bürger in Österreich durch ihre kriminalpräventiven Tätigkeiten in Form von Beratungen vor Ort oder in Dienststellen, bei Großberatungen, Fahrradcodierungen, Infoblattverteilungen, Messen und Ausstellungen, Projektarbeiten, Öffentlichkeitsarbeiten, Schulungen und Seminaren, Vorträgen oder per Telefon erreicht.“

 

Angesichts dieser zu Recht sehr positiven Darstellung der entsprechenden Aktivitäten verwundert es umso mehr, dass die hier erwähnte Fahrradcodierung durch die Polizei mit 31. Oktober 2012 eingestellt wird. Mit einem Erlass des Bundesministeriums für Inneres/Bundeskriminalamt, also ebenjener Stelle, die sich soeben noch in ihrem obzitierten Jahresbericht dieser bei Fahrraddiebstahl sehr wirkungsvollen Präventions- und Aufklärungsmaßnahme gerühmt hat, wird das erfolgreiche Programm eingestellt, das zB 2011 laut Jahresbericht bei ca. 300 Beratungsterminen rund 9.000 BürgerInnen erreicht hat – ein Anteil von über einem Drittel an allen Eigentumspräventions-Aktivitäten!

 

Künftig soll offensichtlich seitens der Polizei den FahrradbesitzerInnen stattdessen das Ausfüllen eines Fahrradpasses und im Zuge dessen das Notieren einer vorhandenen Rahmennummer „empfohlen werden“.

 


Derzeit wird jedoch unverändert an vielen Stellen – zB auf der offiziellen, vom BMI abgenommenen Fahrraddiebstahl-Seite von www.help.gv.at, der ersten Anlaufstelle der Bundesverwaltung für BürgerInnen, aber zB auch in der offiziellen Fahrraddiebstahl-Broschüre des BMI – für die Fahrradcodierung durch die Exekutive geworben. Absurderweise enthält auch der u.a. auf der offiziellen Ministeriums-Webseite www.bmi.gv.at zugängliche Blanko-Fahrradpass ein Feld zum Eintragen der „Codiernummer“ – besorgen muss man sich diese Nummer allerdings künftig anderswo.

Denn für das BMI, seine Ressortchefin von der NÖ Volkspartei und sein Personal ist Codierung als eigener Beitrag zur Fahrraddiebstahlsprävention ab sofort kein Thema mehr.

 

Wie diese Maßnahme zur landauf landab strapazierten Sicherheits- und Anti-Kriminalitäts-Rhetorik von BMI-Spitze, ÖVP, NÖVP … passen soll, bleibt ein Rätsel.

In die nicht gerade fahrradfreundliche Realpolitik der ÖVP auf Bundesebene fügt sich dieser Schritt von BM Mikl-Leitner und ihrem Ressort allerdings perfekt ein.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie erklären Sie, dass mit der Fahrradcodierung durch die Polizei eine erfolgreiche und bürgernahe Kriminalpräventionsmaßnahme per Erlass, also quasi mit einem Federstrich, eingestellt wird, obwohl sich Ressort und Bundeskriminalamt bis zuletzt auch in der eigenen Öffentlichkeitsarbeit und Tätigkeitsberichten diese Maßnahme sehr positiv präsentierten?

2)    Wie erklären Sie, dass Sie bzw. Ihr Ressort zwar die Codierung per Erlass quasi ab sofort (31.10.2012) abstellen, zugleich jedoch in einer Reihe von BMI-Materialien diese Diebstahlpräventionsmaßnahme und entsprechende Angebote des BMI bzw Bundeskriminalamtes weiterhin gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beworben werden?

3)    Ist – was einige öffentliche Aussagen Ihres Hauses, die auch schon Gegenstand parl. Anfragen waren, nahelegen - Ihnen und Ihrem Haus Fahrradfahren als beispielhaft sichere (!), umwelt-, klima-und gesundheitsschonende Verkehrsform, die noch dazu der/dem Einzelnen und der Allgemeinheit sparen (!) hilft, nicht (mehr) wichtig?

4)    Wenn ja, wie erklären Sie dies angesichts der jedenfalls quantitativ großen Bedeutung, die Sicherheit, Sparen, Umweltschutz, Klimaschutz, Gesundheitswesen in politischen Äußerungen ihrer Partei und Ihrer Person einnehmen?

5)    Was werden Sie und Ihr Ressort konkret unternehmen, um Prävention und Aufklärung von Fahrraddiebstählen zu verbessern statt wie mit dem Anti-Codierungs-Erlass zu verschlechtern?