12963/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.11.2012
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Festplattenabgabe“

 

Presseberichten zufolge wird durch den österreichischen Handel seit 2010 großflächig eine Festplattenabgabe eingehoben. Dies behauptet auch Gerhard Ruiss, Initiator von "Kunst hat Recht" und legte dafür auch Rechnungen als Beweis vor.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Unterreicht, Kunst und Kultur nachstehende

 

Anfrage:

 

1.        Welche Haltung nimmt das Ressort zur Rechtsauffassung der "Austria Mechana" ein, dass seit 1. Oktober 2010 beim Verkauf einer Festplatte eine Urheberrechtsabgabe zu leisten    sei?

 

2.        Ist es richtig, dass KonsumentInnen an ElektrohändlerInnen schon seit zwei Jahren für die Festplatten eine Abgabe zahlen?
Wenn ja, wie viele HändlerInnen haben in Österreich bereits unter dem Titel "Urheberrechtsabgabe" einen Geldbetrag an KonsumentInnen verrechnet und  eingenommen?
Wer sind diese HändlerInnen?

 

3.        Wird diese Festplattenabgabe aus Sicht des Ressorts zu Recht eingehoben?
Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?


4.        Wer hat nun Anspruch auf diese eingehobenen Geldbeträge?
Zwischen wen und wie müssen diese Gelder aufgeteilt werden?

 

5.        Ist es richtig, dass über die Zulässigkeit einer Festplattenabgabe in Kürze der OGH entscheiden wird?