12963/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.11.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend „Festplattenabgabe“
Presseberichten zufolge wird durch den österreichischen Handel seit 2010 großflächig eine Festplattenabgabe eingehoben. Dies behauptet auch Gerhard Ruiss, Initiator von "Kunst hat Recht" und legte dafür auch Rechnungen als Beweis vor.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Unterreicht, Kunst und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Welche Haltung nimmt das Ressort zur Rechtsauffassung der "Austria Mechana" ein, dass seit 1. Oktober 2010 beim Verkauf einer Festplatte eine Urheberrechtsabgabe zu leisten sei?
2.
Ist es richtig, dass KonsumentInnen an
ElektrohändlerInnen schon seit zwei Jahren für die Festplatten eine
Abgabe zahlen?
Wenn ja, wie viele HändlerInnen haben in Österreich bereits unter dem
Titel "Urheberrechtsabgabe" einen Geldbetrag an KonsumentInnen verrechnet
und eingenommen?
Wer sind diese HändlerInnen?
3.
Wird diese Festplattenabgabe aus Sicht des
Ressorts zu Recht eingehoben?
Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
4.
Wer hat nun Anspruch auf diese eingehobenen Geldbeträge?
Zwischen wen und wie müssen diese Gelder aufgeteilt werden?
5. Ist es richtig, dass über die Zulässigkeit einer Festplattenabgabe in Kürze der OGH entscheiden wird?