12992/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.11.2012
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DRINGLICHE ANFRAGE

der Abgeordneten Peter Pilz, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend politische Korruption in Österreich

BEGRÜNDUNG

Der Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen hat sich mit einer langen Reihe von Korruptionsfällen befasst, die teilweise bereits Gegenstand von Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden sind, teilweise jedoch - soweit bekannt ist - noch nicht.

Nachdem die Arbeiten des Untersuchungsausschusses durch die Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP aufgrund übermäßigen Erfolges beendet wurden, stellt sich die Frage, wie nunmehr die Aufklärung dieser Korruptionsfälle weiter betrieben werden kann.

Die entscheidende Rolle kommt dabei der Strafjustiz zu.

Dem Untersuchungsausschuss zeigten sich stichwortartig zusammengefasst folgende Erscheinungsformen von Korruption:

A.    Korruption durch Unternehmen

Kurzfristig richtet sich die Einflussnahme von Unternehmen auf

1.    Öffentliche Vergaben

Motorola/Alcatel - Behördenfunk Tetron - STRASSER

Einmietungen: Justiztower, Finanzzentrum Linz/Terminal Tower, WU/Nordbergstrasse-

GRASSER, BÖHMDORER

BUWOG - Beratungsauftrag Lehman - GRASSER

2.    Gesetze und Verordnungen

Telekom Austria - UDVO, TKG - GORBACH, BZÖ, ÖVP

Novomatic, Casinos AG - Glücksspielgesetz - GRASSER, BZÖ


3.    Privatisierungen

BUWOG - RLB OÖ u.a. („Österreich-Konsortium“) - GRASSER

Langfristig betreiben Unternehmen „Landschaftspflege“ durch

4.    verdeckte Parteienfinanzierung durch gewaschene Spenden und Inserate

Telekom Austria - BZÖ

Telekom Austria - FPÖ

Telekom Austria - ÖVP, ÖAAB, FCG, Bauernbund, Junge VP

5.    „Unterstützung“ einzelner Politiker und/oder ihres Umfelds

Telekom Austria - HAKL, WITTAUER, GARTLEHNER

Telekom Austria - GORBACH, REICHHOLD

B.   Korruption durch andere
1. Staatsbürgerschaftskauf

BZÖ, HAIDER, SCHÜSSEL, BARTENSTEIN

C.   Korruption durch Politiker

1.    Sachlich nicht gerechtfertigte Regierungsinserate auf Kosten des jeweiligen Ressorts

FAYMANN (BKA)

BERLAKOVICH (BMLFUW)

2.    Einflussnahme auf abhängige Unternehmen und Einrichtungen

FAYMANN/OSTERMAYER - ASFINAG, ÖBB, Austro Control, FFG, Arsenal Research, Flughafen Wien - v.a. Österreich, Kronen Zeitung
BERLAKOVICH - Klimafonds

3.    Verdeckte Parteienfinanzierung

BERLAKOVICH - Bauernbund (Bauernzeitung, AV-Holding, Amedia...)

 

 

Aufgrund aktueller Medienberichte über Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit dem wahrscheinlich größten Korruptionsfall der zweiten Republik, der Beschaffung der Eurofighter, ist auch der Stand dieses Verfahrens von öffentlichem Interesse.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

DRINGLICHE ANFRAGE

1.    Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit den vom Untersuchungsausschuss als Beweisthemen 1 a, b, c und f untersuchten Fällen von Zahlungen ohne nachvollziehbare Gegenleistung bzw. dem vermuteten Gesetzeskauf anhängig?


2.    Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

3.    Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

4.    Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?

5.    Wer sind die Beschuldigten?

6.    Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

7.    Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?

8.    Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit den vom Untersuchungsausschuss als Beweisthemen 1 d untersuchten Fällen der Telekom Ostgeschäfte anhängig?

9.    Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

10. Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

11. Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?

12. Wer sind die Beschuldigten?

13. Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

14. Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?

15. Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit den vom Untersuchungsausschuss als Beweisthemen 1 e untersuchten Fällen der Börsenkursmanipulation anhängig?

16. Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

17. Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

18. Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?

19. Wer sind die Beschuldigten?

20. Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

21. Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?

22. Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit dem vom Untersuchungsausschuss im Rahmen des Beweisthemas 1 untersuchten Immobiliengeschäft „Nordbergstraße 15“ anhängig?

23. Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

24. Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

25. Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?

26. Wer sind die Beschuldigten?

27. Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

28. Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?

29. Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit den vom Untersuchungsausschuss als Beweisthema 2 untersuchten Fällen von Immobiliengeschäften anhängig?

30. Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

31. Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

32. Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?

33. Wer sind die Beschuldigten?

34. Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

35. Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?

36. Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit den vom Untersuchungsausschuss als Beweisthema 3 untersuchten Fällen der Vergabe des digitalen Behördenfunks anhängig?


37. Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

38. Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

39. Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?

40. Wer sind die Beschuldigten?

41. Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

42. Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?

43. Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit den vom Untersuchungsausschuss als Beweisthema 4 untersuchten Fällen der Schaltung von Inseraten durch staatsnahe Unternehmen anhängig?

44. Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

45. Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

46. Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?

47. Wer sind die Beschuldigten?

48. Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

49. Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?

50. Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit den vom Untersuchungsausschuss als Beweisthema 5 untersuchten Fällen der Schaltung von Inseraten durch Bundesministerien anhängig?

51. Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

52. Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

53. Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?

54. Wer sind die Beschuldigten?

55. Welche Bundesministerien sind von den Ermittlungen betroffen?

56. Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

57. Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?

58. Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit den vom Untersuchungsausschuss als Beweisthema 6 untersuchten Fällen der versuchten Einflussnahme auf die Glücksspielgesetzgebung anhängig?

59. Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

60. Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

61. Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?

62. Wer sind die Beschuldigten?

63. Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

64. Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?

65. Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit den vom Untersuchungsausschuss als Beweisthema 7 untersuchten Fällen der Vergabe von Staatsbürgerschaften im besonderen Interesse der Republik anhängig?

66. Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

67. Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

68. Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?

69. Wer sind die Beschuldigten?

70. Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

71. Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?

72. Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit dem Ankauf der „Eurofighter Typhoon“ Kampfflugzeuge anhängig?


73.  Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

74. Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

75.  Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?

76. Wer sind die Beschuldigten?

77. Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

78. Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?

79.  Gegen wie viele Mitglieder der Bundesregierung wird derzeit im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten ermittelt?

80. Wer sind diese Mitglieder der Bundesregierung?

81.  Gegen wie viele Abgeordnete zum Nationalrat wird derzeit im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten ermittelt?

82. Wer sind diese Abgeordneten?

83.  Gegen wie viele Mitglieder von Landesregierungen wird derzeit im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten ermittelt?

84. Wer sind diese Mitglieder von Landesregierungen?

85. Wird Ihnen über die unter die Fragen 79, 81 und 83 fallenden Verfahren berichtet?

86. Wie viele Berichte über diese Verfahren haben Sie bzw. das BMJ bereits erhalten?

87. Wie viele Weisungen haben Sie bzw. das BMJ in diesem Zusammenhang bereits erteilt?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs. 1 GOG verlangt.