12994/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.11.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Stellungnahme des Gesundheitsministeriums zur „Eugenischen Indikation“

 

 

Das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner Stellungnahme zur Petition Nr. 164 betreffend „Streichung der bisherigen Regelung zur Eugenischen Indikation“ unter anderem Folgendes mitgeteilt:

„Schwangerschaftsabbrüche kurz vor der Geburt werden nur in ganz wenigen Einzelfällen bei nachgewiesenen schwersten Fehlbildungen mit aussichtsloser Prognose durchgeführt; d.h., dass ein solcher also nur unter ganz speziellen, das Leben der Schwangeren oder des Kindes in Frage stellenden Umständen möglich ist.“

Aus dem zitierten Teil der Stellungnahme geht hervor, dass Aufzeichnungen über die Anzahl der Fälle an Schwangerschaftsabbrüchen kurz vor der Geburt geführt werden.

 

Aus Gründen der  Menschenwürde ist die Abschaffung der „Eugenischen Indikation“ ein Gebot der Stunde. Es handelt sich um die Tötung von Kindern, bei denen der Arzt eine mögliche Behinderung diagnostiziert hat. Dies stellt neben den ethischen und moralischen Konflikten eine massive Ungleichbehandlung von behindertem gegenüber nicht behindertem Leben dar.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Fälle einer „Eugenischen Indikation“ wurden seit dem Jahr 1990 bis heute aufgezeichnet?

 

  1. Wer führt diese Aufzeichnungen?

 

  1. Wo werden diese Aufzeichnungen gesammelt?