12995/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.11.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Alois Gradauer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend die Unterstützung von Weichwährungspolitik durch die OeNB

 

Der Präsident der Deutschen Bundesbank, Jens Weidmann, stellte sich im EZB-Rat als einziges Mitglied gegen den Ankauf von Staatsanleihen angeschlagener Eurostaaten durch die Europäische Zentralbank. Er argumentierte, dass dies bedeute, bisher national gebliebene Risiken auf den Euroraum zu verlagern. Eine Maßnahme, die das Mandat der EZB durch ihre möglichen Auswirkungen überschreite. Die EZB sei in erster Linie der Preisstabilität verpflichtet.

 

Österreich zählt - so wie Deutschland – zu den Hartwährungsländern. Bis zur Einführung der Gemeinschaftswährung lehnte sich die Oesterreichische Nationalbank eng an den Kurs der Deutschen Bundesbank an. Aus nachvollziehbaren Gründen: Schließlich ähneln sich die wirtschaftlichen Strukturen der beiden Länder, durch enge Handelsbeziehungen ist Österreichs Ökonomie eng mit der deutschen Wirtschaft verflochten. Nationalbankgouverneur Ewald Nowotny scheint den Hartwährungskurs verlassen zu haben. Er stellte sich nicht wie Weidmann gegen faktisch unbegrenzte Anleihekäufe finanziell angeschlagener Euroländer. Objektivierbare Gründe für diesen Schwenk Nowotnys – jenseits von bedingungslosem Festhalten am Euro in seiner derzeitigen Form - bleiben bisher in der Schwebe.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Ist das Abstimmungsverhalten Ewald Nowotnys in den Gremien der EZB mit dem Bundesministerium für Finanzen akkordiert?

 

2.    Wenn ja, in welcher Weise?


3.    Wie beurteilt das Bundesministerium die von Ewald Nowotny unterstützte Weichwährungspolitik?

 

4.    Weshalb sollte Weichwährungspolitik im Interesse Österreichs liegen?

 

5.    Welche Position hinsichtlich Preisstabilität vertritt das Bundesministerium auf europäischer und internationaler Ebene?

 

6.    Wurde das Thema bereits im EU-Rat behandelt bzw. erörtert?

 

7.    Wenn ja, in welchem Kontext jeweils genau und wie hat die Bundesministerin jeweils abgestimmt bzw. argumentiert?

 

8.    Wie beurteilt das Bundesministerium die Aussage Jens Weidmanns, wonach der Kauf von Staatsanleihen von Mitgliedsstaaten des Euroraumes das Mandat der EZB überschreite und ein demokratiepolitisches Problem zur Folge habe?