12996/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.11.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Martin Graf
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend verurteilte SP-Laienrichterin
Auf die Frage: „Wer ist der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband?“ Bekommt man beim Besuch der SWV-Homepage die Antwort, dass der Wirtschaftsverband Wien die Interessen der Klein- und Mittelbetriebe in der Wirtschaftskammer und auf politischer Ebene vertritt.
Etwas konkreter wird auf derselben Seite angepriesen: „Wir können Ihnen helfen, weil wir die Verbindungen haben, die Ihnen nützen.“
Dass diese Verbindungen wohl wirklich etwas „nutzen“, zeigt sich am Beispiel der roten Top Funktionärin, Martina Haslinger. Aus den Kreisen der Justiz wie aus dem Innenressort wird so einiges über diese Dame berichtet: So sollen bei einem Lokalaugenschein in ihrem seit 1996 gepachteten Gasthaus, das den bezeichnenden Namen „Frohes Schaffen“ trägt, illegal beschäftigte Ausländer angetroffen worden sein. Darüber hinaus dürfte sie durch ihr frohes Schaffen zahlreiche Finanzvergehen begangen haben. Unter anderem dürfte sie sich der Abgabenhinterziehung in Millionenhöhe strafbar gemacht haben und dafür gem. § 33 FinStrG – vorsätzliche Abgabenhinterziehung - rechtskräftig verurteilt worden sein. Auch in den Betrugsskandal rund um einen Gastronomiegroßhändler soll Frau Haslinger maßgeblich involviert gewesen sein.
Diese, selbst für Wiener SP-Verhältnisse gehäufte, Skandalkumulierung führte schließlich dazu, dass Martina Haslinger 2011 ihr Mandat im ORF-Stiftungsrat zurücklegen musste. Über die Gründe dieses Rücktritts wurde medial leider bis dato nichts berichtet.
Trotzdem wurde sie, durch Verzicht von besser gereihten Genossen, kürzlich als Nachrücker zur SPÖ-Bezirksrätin in Floridsdorf gekürt. Vor allem jedoch, zählt der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband auf die Wirtschaftskompetenz von Frau Haslinger. Für den sitzt sie nämlich im Wirtschaftsparlament als Obmann-Stellvertreter der Fachgruppe für Gastronomie.
Wie erwähnt: „Wir können Ihnen helfen, weil wir die Verbindungen haben, die Ihnen nützen.“
Vor diesem Leitsatz erscheint es besonders kafkaesk, dass Frau Haslinger als Laienrichterin am Oberlandesgericht Wien tätig sein soll. Grundsätzlich ist man vom Laienrichteramt ausgeschlossen, wenn man körperlich oder geistig hiezu nicht in der Lage oder der Gerichtssprache nicht mächtig ist, bereits gerichtlich verurteilt wurde oder gegen einen ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer gerichtlich strafbaren Handlung geführt wird, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage