13006/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.11.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend systematische Desinformationspolitik durch die OeNB
In 7040/AB XXIV. GP antwortete das Finanzministerium auf die Frage nach den Lagerstätten des Goldes der OeNB: „Wie schon in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage vom 25. Februar 2010, Nr. 4591/J, festgehalten, werden die Anteile bzw. Mengen des im Inland und Ausland gelagerten Goldes sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf von der OeNB nicht bekannt gegeben. Damit folgt die OeNB der Ausweispraxis des Eurosystems, bei der ebenfalls nicht zwischen Goldbeständen innerhalb und außerhalb des Eurosystems unterschieden wird.“
In 7570/AB XXIV. GP antwortete das BMF: „Die mit den Fragen 10. – 17. Der parlamentarischen Anfrage Nr. 7120/J vom 14.12.2010 angesprochenen Sachverhalte konnten nur in der gewählten – abstrakt gehaltenen - Form beantwortet werden, da es sich hierbei um hochsensible und vertrauliche Daten (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) handelt, die sowohl dem Verschwiegenheitsgebot des § 45 NBG unterliegen als auch in den Bereichen des ESZB fallen und somit auch den diesbezüglichen – nationalen nicht abänderbaren – gemeinschaftsrechtlichen Verschwiegenheitsregelungen mit unterworfen sind.“
In der ORF-Sendung „€co“ vom 21. Juni 2012 erschien ein Beitrag zum Thema Goldreserven. In diesem Rahmen gab Dr. Peter Z. Einblicke in die Goldpolitik. Demnach würde das Gold in London und der Schweiz lagern. Bis vor 10 Jahren hätte sich ein Teil der Bestände in Österreich befunden. Die Beantwortung 11612/AB XXIV. GP schien die zitierten Aussagen zu bestätigen: „Allgemein kann gesagt werden, dass sich die Goldreserven zum Teil in Tresorräumen der OeNB, zum Teil aber auch an internationalen Goldhandelsplätzen wie London oder Zürich befinden.“
Eine offizielle Auskunft, der die OeNB selbst relativieren sollte. Gegenüber dem Magazin „Format“ (Ausgabe Nummer 44 / 2012) änderte die OeNB ihre Position erneut: Demnach befände sich der Großteil des Goldes in London, ein Teil in Basel und Zürich, sowie kleinerer Anteil in Österreich. Nach etwa drei Jahren und erheblichem politischen medialen und politischen Druck gab die OeNB schließlich nach. Die Beantwortungen mehrerer parlamentarischer Anfragen erwiesen sich als unrichtig.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
ANFRAGE
1. Wie kann das Parlament angesichts des geschilderten Sachverhaltes mit Sicherheit davon ausgehen, wahrheitsgemäße Antworten auf parlamentarische Anfragen zu erhalten?
2. Wurde seitens des BMF die OeNB mit der Erstellung von 7040/AB XXIV. GP beauftragt?
3. Wenn ja, aus welchem Grund und weshalb wurden die Angaben offensichtlich keiner Revision unterzogen?
4. Wenn ja, welche konkret anzuführenden Stellen wurden mit der Erstellung der Beantwortung betraut?
5. Wurde seitens des BMF die OeNB mit der Erstellung von 7570/AB XXIV. GP beauftragt?
6. Wenn ja, aus welchem Grund und weshalb wurden die Angaben offensichtlich keiner Revision unterzogen?
7. Wenn ja, welche konkret anzuführenden Stellen wurden mit der Erstellung der Beantwortung betraut?
8. Wurde seitens des BMF die OeNB mit der Erstellung von 7590/AB XXIV. GP beauftragt?
9. Wenn ja, aus welchem Grund und weshalb wurden die Angaben offensichtlich keiner Revision unterzogen?
10. Wenn ja, welche konkret anzuführenden Stellen wurden mit der Erstellung der Beantwortung betraut?
11. Wurde seitens des BMF die OeNB mit der Erstellung von 9313/AB XXIV. GP beauftragt?
12. Wenn ja, aus welchem Grund und weshalb wurden die Angaben offensichtlich keiner Revision unterzogen?
13. Wenn ja, welche konkret anzuführenden Stellen wurden mit der Erstellung der Beantwortung betraut?
14. Wurde seitens des BMF die OeNB mit der Erstellung von 11095/AB XXIV. GP beauftragt?
15. Wenn ja, aus welchem Grund und weshalb wurden die Angaben offensichtlich keiner Revision unterzogen?
16. Wenn ja, welche konkret anzuführenden Stellen wurden mit der Erstellung der Beantwortung betraut?
17. Wurde seitens des BMF die OeNB mit der Erstellung von 11730/AB XXIV. GP beauftragt?
18. Wenn ja, aus welchem Grund und weshalb wurden die Angaben offensichtlich keiner Revision unterzogen?
19. Wenn ja, welche konkret anzuführenden Stellen wurden mit der Erstellung der Beantwortung betraut?
20. Wird das BMF Konsequenzen aus dieser offenkundigen Desinformation ziehen?
21. Wenn ja, welcher Art werden diese sein?
22. Wenn nein, weshalb duldet das BMF die Erteilung falscher Auskünfte in den Beantwortungen parlamentarische Anfragen?
23. War Ewald Nowotny in die Erstellung der angeführten Anfragebeantwortungen involviert?
24. Wenn ja, in welcher Weise?
25. Wenn ja, wird dies seine Aussichten auf eine Widerbestellung als Nationalbankgouverneur beeinflussen?
26. Wenn ja, in welcher Weise und wird sich das BMF gegen eine Erneute Ernennung Ewald Nowotnys zum Nationalbankgouverneur aussprechen?
27. Wenn nein, weshalb nicht?