13008/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.11.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend die Rückführung des Goldes der OeNB aus London
Anfang des vergangenen Jahres transferierte die Deutsche Bundesbank 930 Tonnen ihres Goldes von London in die Lagestätten der Bundesbank in Frankfurt. Auch die Oesterreichische soll einen Teil ihrer Goldreserven in der Londoner City lagern, die ein exterritoriales Gebiet darstellt. Die „City of London Corporation“, wie das Gebiet mit vollem Namen heißt, unterliegt eigenen Gesetzen und kontrolliert sich selbst.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
ANFRAGE
1. Lagert die OeNB einen Teil ihrer Goldreserven in der Londoner City?
2. Wenn ja, wie hoch ist dieser Anteil gemessen an den gesamten Goldreserven der OeNB (relativ und absolut)?
3. Wird die OeNB dem Beispiel der Deutschen Bundesbank folgen und das in London gelagerte Gold – allerdings zur Gänze - abziehen?
4. Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes und wo soll das Gold dann gelagert werden?
5. Wenn nein, weshalb nicht?
6. Welche rechtlichen Konsequenzen könnte der Status der Londoner City als exterritoriales Gebiet für die Eigentumsverhältnisse des in der City gelagerten Goldes der OeNB haben?
7. Hat die OeNB die rechtliche Möglichkeit, das in der Londoner City gelagerte Gold hinsichtlich des Reinheitsgehaltes zu überprüfen?
8. Wenn ja, wann wurden die in der Londoner City gelagerten Goldreserven zum letzten Mal überprüft?
9. Wenn nein, weshalb wird trotz dieses Sicherheitsrisikos Gold in der City gelagert?
10. Wie kann in diesem Fall sichergestellt werden, dass das Gold der OeNB tatsächlich in vollem Umfang existiert und die Standards hinsichtlich des Reinheitsgehaltes erfüllt?