13010/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.11.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Tätigkeitsbericht 2011 des Asylgerichtshofes
Dem Tätigkeitsbericht 2011 des Asylgerichtshofes konnte entnommen werden:
„Das Geschäftsjahr 2011 weist folgende Bilanz auf:
rd. 8.800 neu anhängig gewordenen Beschwerdeverfahren
stehen
rd. 13.500 Verfahrensabschlüsse gegenüber.
Was die Eckdaten der inhaltlichen Entscheidungen betrifft, hat der Asylgerichtshof im
Rahmen der Beschwerdeverfahren in
rd. 1.000 Fällen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt sowie in
rd. 4.300 Fällen Ausweisungen ausgesprochen.
(…)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: