13010/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2012
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Tätigkeitsbericht 2011 des Asylgerichtshofes

 

Dem Tätigkeitsbericht 2011 des Asylgerichtshofes konnte entnommen werden:

„Das Geschäftsjahr 2011 weist folgende Bilanz auf:

 

rd. 8.800 neu anhängig gewordenen Beschwerdeverfahren

stehen

rd. 13.500 Verfahrensabschlüsse gegenüber.

 

Was die Eckdaten der inhaltlichen Entscheidungen betrifft, hat der Asylgerichtshof im

Rahmen der Beschwerdeverfahren in

rd. 1.000 Fällen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt sowie in

rd. 4.300 Fällen Ausweisungen ausgesprochen.

(…)“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Wie viele Fremde der 4.300 Fälle, in denen die Ausweisung ausgesprochen wurde, haben Österreich wieder verlassen?
  2. Wie viele dieser Fremden sind nach wie vor in Österreich?
  3. Warum sind diese Fremden noch in Österreich?
  4. Wie viele Fremde dieser 4.300 Fälle sind unauffindbar, also „untergetaucht“?
  5. Sollte es dazu wieder einmal keine Statistik geben, warum gibt es keine statistische Erfassung?
  6. Wie können Sie eine Kontrolle gewährleisten, wenn Sie aus Mangel einer statistischen Erfassung keine Daten zu diesen Fällen und deren weiterem Verlauf haben?