13013/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2012
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Anfrage

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend der „Schattenliste Natura 2000“

 

 

Österreich hat sich mit dem EU-Beitritt dazu verpflichtet, die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinien umzusetzen. Dies bedeutet, dass entsprechende Gebiete für das europäische Schutzgebietsnetzwerk „Natura 2000“ deklariert werden müssen.
Leider hat Österreich dies bis dato nur unzureichend erfüllt, obwohl gerade unser Land über zahlreiche schützenswerte Gebiete verfügt.

Die EU-Biodiversitätsstrategie verlangt die vollständige und termingerechte Umsetzung der erwähnten Richtlinien bis Ende 2012, weshalb Österreich nun rasch handeln muss. Bereits im Jahr 2008 leitete die EU-Kommission aufgrund der unzureichenden Nominierungen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein, welches zu einer Anklage beim Europäischen Gerichtshof führte. Noch kam es zu keiner Verurteilung, jedoch erwartet die Kommission die baldige und verpflichtende Erfüllung des Vertrages.

Der Umweltdachverband hat im Sommer 2012 in Kooperation mit Experten und mit Unterstützung der OÖ Landesumweltanwaltschaft eine Studie (Schattenliste) erstellt, die zeigt, welche Gebiete von den Bundesländern nominiert werden müssten, um die europäischen Naturschutzverpflichtungen zu erfüllen.

Der europaweite Durchschnitt der nominierten Gebiete liegt bei 17,5 %. Österreich hat bis dato nur 220 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 12.548 km²  nominiert,  und bildet derzeit das EU-Schlusslicht mit lediglich 14,9 %.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 


Anfrage

 

 

1.         Ist aus Sicht Ihres Ressorts ein enges Schutzgebiets-Netzwerk für die Erhaltung  der Biodiversität in Österreich notwendig?

 

2.         Welche Maßnahmen sind seitens des Ministeriums geplant, um den Vertrag bis     zum vorgegebenen Zeitpunkt zu erfüllen?

 

3.         In wie weit werden Sie die Vorschläge des Umweltdachverbandes (Schattenliste) berücksichtigen?

 

4.         Mit welchen Folgen (EU-Kommission, EuGH) ist zu rechnen, wenn die Richtlinien   nicht rechtzeitig umgesetzt werden?

 

5.         Weshalb dauert die Nominierung der Gebiete in Österreich so lange?

 

6.         Sind Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz der Grundeigentümer gegenüber Natura 2000 (zb. Bewusstseinsbildung,          Information, Finanzierung) geplant?

 

7.         Wie hoch ist das Budget 2013 für den Naturschutz bzw. für Natura 2000                                           festgesetzt?