13015/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.11.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Jannach
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Rechnungshofbericht – Leaderproblematik“
Im aktuell veröffentlichten Rechnungshofbericht wurde das Förderprogramm „Leader“ genau unter die Lupe genommen und der Rechnungshof kam zu folgendem kritikreichen Ergebnis (in Kurzfassung):
„Die Mittel für LEADER 2007 bis 2013 (423 Mill. EUR) stiegen gegenüber der Vorperiode 2000 bis 2006 auf das Vierfache.
Die nationale Kofinanzierung des Bundes und der Länder für das „Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007–2013“ — wovon LEADER einer von vier Schwerpunkten ist — betrug in der Programmperiode 2007 bis 2013 rd. 3.993 Mill. EUR. Sie war damit um 741 Mill. EUR (22,8 %) höher als von der EU für die vollständige Ausschöpfung der EU–Mittel gefordert. Von den 741 Mill. EUR entfielen 47 Mill. EUR auf LEADER. Eine Rechtsgrundlage für diesen freiwilligen nationalen Mehrbeitrag bestand nicht.
In der nationalen Kofinanzierung nicht enthalten — und im Programm 2007 bis 2013 nicht ausgewiesen — waren die finanziellen Beiträge der Gemeinden für LEADER in geschätzter Höhe von mindestens 100 Mill. EUR.
Eine Bewertung des Beitrags von LEADER zur Erreichung der Ziele des Programms sowie zu den Wachstums– und Beschäftigungszielen der EU war nur eingeschränkt möglich, da das System der inhaltlichen Bewertung und Evaluierung gravierende Schwächen aufwies:
– Die
Strategiefindung erfolgte zum Teil erst nach der Programmierung.
– Die Zielformulierungen waren großteils zu allgemein und
unverbindlich oder standen nicht in Relation zum geplanten Mitteleinsatz.
– Die
Indikatoren waren — sofern überhaupt vorhanden — teils
mangelhaft bzw. nicht geeignet.
– Die Verfahren zur Auswahl von lokalen Aktionsgruppen und deren
Projekten gewährleisteten keine Selektion nach Qualität oder
Prioritäten.
– Soll–Ist–Vergleiche waren im Monitoring nicht vorgesehen.
Nur für rd. 50 % der LEADER–Projekte lagen zur Zeit der Gebarungsüberprüfung
Evaluierungsdaten vor, deren Aussagekraft infolge mangelhafter Qualität
und Plausibilität eingeschränkt war.
– Empfehlungen aus früheren Programmevaluierungen fanden nicht
ausreichend Berücksichtigung.
Darüber hinaus stand die Umsetzung von LEADER teilweise im Widerspruch zu EU– und nationalen Vorgaben, etwa hinsichtlich:
– der eingeschränkten Bottom–up–Entscheidungsbefugnisse von LEADER–Regionen,
– der
nicht ausreichenden Einbindung von Frauen und Jugendlichen,
– der für eine nachhaltige Wirkung zu geringen Anzahl von
sektorübergreifenden Kooperationen und innovativen Lösungen für
die Probleme im ländlichen Raum und
– schwerwiegender Interessenkonflikte und Unvereinbarkeiten“
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage
1. An welche Leader-Projekte flossen die besagten 47 Mio. €, welche der Bund nicht notwendigerweise (gesamt 741 Mio. €) zusätzlich ausgeschüttet hat?
2. Wie hoch waren die finanziellen Beiträge der Gemeinden für Leader im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013?
3. Wie kann es sein, dass zum Zeitpunkt der Gebarungsüberprüfung für die Leader-Projekte erst 50 % der Evaluierungsdaten vorlagen?
4. Können Sie als Landwirtschaftsminister die Vorwürfe und Kritikpunkte des Rechnungshofberichtes bestätigen?
5. Können Sie behaupten, alle Leader-Projekte wurden ordnungsgemäß und qualitativ hochwertig durchgeführt bzw. evaluiert?
6. Wird es aufgrund der offengelegten Tatsachen im Rechnungshofbericht Konsequenzen geben?
7. Wenn ja, welche, und für wen?
8. Wenn nein, warum nicht?