13028/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.11.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Westenthaler
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend den Sachverständigen Martin Geyer
Nach Berichten der Zeitung „NEWS“ soll der vielbeschäftigte Gerichtsgutachter Martin Geyer bei seiner Diplomarbeit abgeschrieben haben. Deswegen soll es bereits eine Vielzahl von Einsprüchen wegen Rechtsverletzungen nach § 106 StPO gegeben haben, um Martin Geyer aus anhängigen Verfahren „zu drängen“. Rückblickend erscheint in diesem Zusammenhang im Besonderen von Interesse, in welchen bereits abgeschlossenen Verfahren Gutachten des genannten Gutachters verwendet wurden bzw. derartige Gutachten Grundlage von Verurteilungen waren.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Gerichtsgutachten erstellte Martin Geyer bzw. seine Firma Business Valuation Gutachten- & Unternehmensberatung GmbH, die in Gerichtsverfahren verwendet worden sind?
2.
Welche konkreten Honorare verrechnete Martin Geyer bzw. seine Firma Business Valuation Gutachten- & Unternehmensberatung GmbH? (Bitte um Auflistung der 25 „teuersten“ Gutachten samt Beschreibung der Inhalte und Kostenaufstellung)
3
Wie viele Verurteilungen basierten (auch) auf Gerichtsgutachten, die von Martin Geyer bzw. seiner Firma erstellt worden sind?
4.
In welchen konkreten „Wirtschafts- und Politverfahren“ fungierte Martin Geyer als Gerichtsgutachter?
5.
Wie viele Einsprüche wegen Rechtsverletzung nach § 106 StPO erfolgten gegen Gutachten von Martin Geyer?
6.
Für wie viele Bereiche ist Martin Geyer als Gutachter zugelassen?
7.
Welche konkreten fachlichen Qualifikationen weißt Martin Geyer auf?
8.
Welche konkreten „Beschwerden“ sind gegen Gerichtsgutachten, die von Martin Geyer bzw. seiner Firma Business Valuation Gutachten- & Unternehmensberatung GmbH erstellt worden sind, bei Ihnen eingelangt?
9.
Welche Maßnahmen haben Sie in diesem Zusammenhang gesetzt?
10.
Wie stehen Sie zu einer „Abberufung“ des Sachverständigen Martin Geyer bzw. welche Maßnahmen planen Sie in diesem Zusammenhang?
11.
Erkennen Sie aufgrund der bestehenden Kritik „leiseste Zweifel“ an seiner „Gesetzestreue, Korrektheit, Sorgfalt und Charakterstärke sowie an seinem Pflichtbewusstsein“, wie dies von der Judikatur im Zusammenhang mit Abberufungen regelmäßig gefordert wird?