13033/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dorothea Schittenhelm
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend missbräuchliche Verwendung des militärischen Hoheitszeichens sowie des Bundeswappens der Republik Österreich

Berufsheerbefürworter agieren nunmehr auf unterster Ebene gegen die Wehrpflicht. So ist auch das Foto auf der Homepage www.wehrpflichtade.at zu erklären, auf dem uniformierte Soldaten mit Barett und hineinkopiertem Bundeswappen in militärischer Formation beim Biertrinken gezeigt werden. Diese Fotomontage wurde mit dem militärischen Hoheitszeichen unterlegt. Dieses ist allerdings nach § 7 in Verbindung mit § 48a Wehrgesetz geschützt. Die missbräuchliche Verwendung ist eine Verwaltungsübertretung und steht unter Strafe.

Ebenso wird in dieser Fotomontage das Bundeswappen der Republik Österreich abgebildet. Auch dieses unbefugte Führen des Bundeswappens bzw. die Verwendung von dessen Abbildungen in einer Weise, die geeignet ist, das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen, steht gemäß § 8 Wappengesetz unter Strafe.

Statt hier tätig zu werden, begrüßt der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport diese Initiative und freut sich über einen regen Zulauf dieser Pro-Berufsheer- Homepage.

Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage:

1.      Finden Sie es wirklich begrüßenswert, dass die Diskussion über die Wehrpflicht nunmehr auf unterster Ebene so ausgetragen wird, dass Soldaten generell als Biertrinker verunglimpft werden?

2.      Sie haben zumindest It. Bericht der Tageszeitung „Österreich“ vom 11. November 2012 erfreut über den regen Zulauf dieser Homepage reagiert, somit müssen Sie auch spätestens zu diesem Termin über den Inhalt dieser Homepage Bescheid gewusst haben. Wann haben Sie wegen der missbräuchlichen Verwendung des militärischen Hoheitszeichens ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet?


3.      Wenn Sie noch nicht reagiert haben, werden Sie ein entsprechendes Verwaltungsstrafverfahren gegen die Betreiber der Homepage www.wehrpflichtade.at einleiten?

Wenn nein, warum nicht?

4.      Ist es darüber hinaus für Sie vertretbar, dass zusätzlich auch das Wappen der Republik Österreich durch diese Darstellung auf der Pro-Berufsheer- Homepage entwürdigend dargestellt wird?

5.      Werden Sie veranlassen, dass auch diese Verwaltungsübertretung der unbefugten Führung des Bundeswappens geahndet wird?
Wenn nein, warum nicht?