13065/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Graf
und weiterer Abgeordnete
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend der Forschungsprämie für 2013
Im Zuge des 1. Stabilitätsgesetzes 2012, das seit 1. April 2012 in Kraft ist kommt es nun zu zentralen Änderungen bei der Forschungsprämie ab dem 1. Jänner 2013. Schon mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurden die Forschungsfreibeträge abgeschafft zugunsten einer Erhöhung der Forschungsprämie von acht auf zehn Prozent. Für die Vergabe einer Forschungsprämie werden nun strengere Anspruchsvoraussetzungen vorgegeben, durch das verpflichtende Einholen eines Gutachtens durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Die FFG soll die Förderwürdigkeit der Forschungsprojekte und die Qualität der eigenbetrieblichen Forschung beurteilen. Ab 1. Jänner 2013 wird es nun drei Varianten der Geltendmachung der Forschungsprämie geben, wobei bei allen Varianten die FFG involviert sein muss. Dabei sind a) das traditionelle, b) die Forschungsbestätigung gem. § 118a BAO und c) der Feststellungsbescheid gem. § 108c Abs. 8 EStG zu unterscheiden. Die Auftragsforschung unterliegt demnach nicht der Einholung eines Gutachtens der FFG, jedoch kann durch das Finanzamt ein solches angefordert werden.
Aufgrund der neuerlichen Änderung der Forschungsprämie richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende
ANFRAGE
1. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2008 bis 2012 Forschungsprämien an Unternehmen ausbezahlt? Bitte listen Sie dies getrennt nach Jahren auf.
2. In welchem quantitativen Ausmaß wurden in den Jahren 2008 bis 2012 Forschungsprämien von Unternehmen in Anspruch genommen? Bitte listen Sie dies getrennt nach Jahren und nach Größe, sowie Rechtsform der Unternehmen auf.
3. Gehen Sie davon aus, dass durch die strengeren Richtlinien zur Geltendmachung, die Anträge auf Forschungsprämien zurückgehen werden?
4. Wenn ja, kann man dann auch mit einem Rückgang der geplanten finanziellen Mittel für die Forschungsförderung rechnen und in welcher Höhe?
5. Wie hoch ist der Anteil der vom Bund getätigten Forschungsförderungsmaßnahmen an der indirekten sowie der direkten Forschungsförderung für die Jahre 2008 bis 2012?
6. Gibt es Berechnungen und/oder Prognosen darüber, wie hoch der Anteil der vom Bund getätigten Forschungsförderungsmaßnahmen an der indirekten sowie direkten Forschungsförderung für das Jahr 2013 sein wird?
7. Gibt es Berechnungen und/oder Prognosen darüber, wie hoch die Steuerausfälle im Jahr 2013 aufgrund der neuen Forschungsprämie sein werden?
8. Wenn ja, wie hoch werden diese sein?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Gibt es Berechnungen über die anfallenden Verwaltungskosten aufgrund des erhöhten administrativen Aufwandes durch die Überprüfung von Seiten der FFG?
11. Wenn ja, wie hoch werden diese sein?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Gibt es eine gesetzliche Regelung für ein Überschreiten der Vier-Monats-Frist bei Erstellung eines Gutachtens durch die FFG?
14. Wenn ja, wie lautet diese?
15. Wenn nein, warum nicht?
16. Sind die Kosten für eine Forschungsbestätigung in Höhe von € 1.000 bzw. im Falle der Zurückweisung des Antrages von € 200 steuerlich absetzbar?
17. Wenn ja, in welcher Höhe?
18. Wenn nein, warum nicht?