13066/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Graf
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Nebenbeschäftigungen von Universitätslehrern gem. § 154 BDG
Es ist allgemein bekannt, dass einige Universitätslehrer (gem. § 154 BDG sind dies Universitätsprofessoren, Universitätsdozenten, Universitätsassistenten und Bundeslehrer) an den österreichischen Universitäten, ausgedehnten Nebentätigkeiten nachgehen. Nach § 12 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer der Universitäten, dürfen Universitätslehrer keine Nebenbeschäftigungen ausüben, durch die arbeitsvertragliche Pflichten oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Wenn Universitätslehrer zu viel Zeit für Nebentätigkeiten aufwenden kommt es folglich zu einem Spannungsverhältnis zur Lehre, was wiederum eine schlechtere Betreuung der Studenten nach sich zieht. Es gilt daher mehr wissenschaftliche Transparenz zu schaffen, um nicht nur an die formale Kontrolle der Universitäten gebunden zu sein, sondern auch als Außenstehender Einblick in die wissenschaftliche Tätigkeit von Universitätslehrern zu bekommen. Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass die Universitätslehrer im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis ein gewisses Maß an Selbstkontrolle besitzen. Jedoch gibt es auch hier schwarze Schafe, die ungemäß einen größeren Teil ihrer Arbeitszeit für Fremdaufträge nutzen. Darum ist es notwendig für ein angemessenes Betreuungsverhältnis zwischen Lehrenden und Studenten entsprechend härtere Maßnahmen zur Kontrolle der Nebenbeschäftigungen von Universitätslehrern zu setzen.
Folglich richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende
ANFRAGE
1. Haben Sie Kenntnis darüber, wie viele Universitätslehrer an den österreichischen Universitäten eine Nebenbeschäftigung ausüben?
2. Wenn ja, wie viel Prozent der Universitätslehrer übten in den Jahren 2008 bis 2012 eine Nebenbeschäftigung aus? Bitte listen sie dies getrennt nach Universitäten, nach Gliederung der Universitätslehrer gem. § 154 BDG und Jahren auf.
3. Wenn nein, haben Sie vor diesbezüglich eine Erhebung zu machen?
4. Welche Fachrichtung ist am meisten von Nebenbeschäftigungen betroffen? Bitte listen Sie diese nach Fachrichtung und Anzahl der Universitätslehrer nach Gliederung gem. § 154 BDG in Nebenbeschäftigung auf.
5. Welchen Nebenbeschäftigungen wird am meisten nachgegangen? Bitten listen Sie diese prozentual nach Sparte auf.
6. Gibt es für Universitätslehrer, die einer Nebenbeschäftigung während ihrer Dienstzeiten nachgehen, entsprechende dienstrechtliche Konsequenzen?
7. Wenn ja, welche?
8. Wie kann nachvollzogen werden, ob Universitätslehrer nicht wie gesetzlich vorgeschrieben ihre Nebenbeschäftigungen in der Freizeit ausüben, sondern während ihrer Dienstzeit?
9. Denken Sie an Maßnahmen, um eine bessere Kontrolle über die Nebentätigkeiten von Universitätslehrern zu haben?
10. Wenn ja, welche?
11. Wenn nein, warum nicht?