13067/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend des laufenden klinischen Mehraufwandes an den österreichischen Universitätskliniken

 

Eine Stärken/Schwäche-Analyse der drei Medizinischen Universitäten Innsbruck, Graz und Wien durch den Wissenschaftsrat, zeigte bereits 2008 erhebliche Probleme auf. Konkret kritisierte man damals schon, dass unzulässig Bundesmittel für die Krankenversorgung, anstatt für universitäre Forschung und Lehre aufgebracht werden. Schon damals stellte der Wissenschaftsrat fest, dass durch die "Querfinanzierung" in Richtung Patientenversorgung, die eigentliche Kernaufgabe der Medizinischen Universitäten, nämlich Forschung und Lehre, nicht im erforderlichen Maß bewerkstelligt werden kann und somit ein "gravierender Nachteil im internationalen Wettbewerb" entstehe.

 

Der "klinische Mehraufwand" (KMA), finanziert durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, soll die Mehrkosten, welche durch Forschung und Lehre an den Krankenhäusern entstehen, decken. Es wird davon ausgegangen, dass die fiktive Zeit für Forschung und Lehre an den Krankenhäusern bei 30 % läge, jedoch stellte sich in der Praxis heraus, dass nur 10 % der Gesamtarbeitszeit für Forschung und Lehre aufgewendet werden und die restlichen 90 % für die Patientenversorgung und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand. Daraus ergibt sich, dass in den letzten Jahren die Leistungsvereinbarung zwischen den Medizinischen Universitäten und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nach § 13 Universitätsgesetz 2002 auf universitärer Seite nicht eingehalten wurde.

 

Da nun Bedenken aufgrund der Höhe des KMA und dessen Einsatz geäußert wurden, gibt es auch massive Kritik bei der Vergabe des KMA für das Universitätsklinikum Innsbruck. Genauer gesagt, es handelte sich um einen Streit des Landes Tirol mit dem Bund um die Finanzierung der Innsbrucker Universitätsklinik. Das Land Tirol reichte eine Klage beim Verfassungsgerichtshof gegen den Bund ein, da dieser den Beitrag für den KMA seit 2007 unzulässig reduziert habe. Der Bund weigerte sich zu zahlen mit der Begründung, dass sich die Rahmenbedingungen mit der Novellierung des Universitätsgesetztes 2002 mit 1. Jänner 2007 geändert hätten und somit die ursprünglichen Zahlungsvereinbarungen zum KMA obsolet wären. Die erste Teilerkenntnis des VfGH im März 2001 ergab, dass der Bund zahlen muss, jedoch war die Höhe noch nicht klar. Nun kam es vor der Verkündung eines Urteils durch den VfGH doch noch zu einer Einigung zwischen dem Bund und dem Land Tirol.

 

Durch die "Querfinanzierung" und der nicht genauen Bestimmungen zum KMA, kann es dazu kommen, dass nicht nur der Aufwand für Forschung und Lehre durch das Wissenschaftsministerium getragen wird, sondern auch der Aufwand für die Patientenversorgung. Nach Artikel 12 Abs. 1 Bundesverfassungsgesetz sind für Aufwände die im Zusammenhang mit der Patientenversorgung entstehen und somit für den Betriebsgang der Krankenanstalten die Bundesländer als Rechtsträger zuständig und haben diese auch zu tragen, nicht der Bund. Daher stellt dieser Sachverhalt eine Gesetzeswidrigkeit dar.

 

Das Wissenschaftsministerium hat an die Medizinischen Universitäten in den Jahren 2007 bis 2009 618,2 Millionen Euro für den KMA ausbezahlt und für die Jahre 2010 bis 2011 611,40 Millionen Euro. Zur Nachzahlung des KMA für die Medizinische Universität Innsbruck wurden circa zusätzliche 146 Millionen Euro (88 Millionen Euro Nachzahlung und 57,6 Millionen Euro Pauschale für 2012)  im Jahr 2012 aufgebracht, um die Zahlungssäumnisse seit dem Jahr 2007 auszugleichen.

 

Aufgrund des erläuterten Sachverhaltes stellen unterfertige Abgeordnete an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.  Sind Sie darüber informiert, dass vermutlich diese 145 Millionen Euro für die Nachzahlung des KMA an die Medizinische Universität Innsbruck aus den Rücklagen des Wissenschaftsministeriums bezahlt wurden und dies möglicherweise gesetzeswidrig war?

 

2.  Wenn ja, welche Schritte werden Sie dagegen einleiten?

 

3.  Gab es für diese 145 Millionen Euro für die Medizinische Universität Innsbruck einen Ministerratsbeschluss?

 

4.  Wenn ja, wann wurde dieser beschlossen?

 

5.  Wenn nein, warum nicht?

 

6.   Ein grundsätzliches Problem stellt Berechnung der Kosten für Forschung und Lehre dar, die methodisch schwierig von der Patientenversorgung abzugrenzen sind, daher kommt es zu Querfinanzierungen. Sind Sie damit einverstanden, dass die Finanzierung von Krankenanstalten durch das Wissenschaftsministerium erfolgt und nicht wie gesetzlich vorgeschrieben, durch Bund, Länder und Gemeinden?

 

7.  Wie kann in Zukunft sichergestellt werden, dass durch den KMA nicht ein Teil der Patientenversorgung mitfinanziert wird? Haben Sie dazu schon konkrete Pläne?

 

8.  Wenn ja, bitte konkretisieren Sie diese.

 

9.  Wenn nein, warum nicht?