13071/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein,

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Einvernahmeprotokoll der Natascha Kampusch

 

Der Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten, hat sich von Dezember 2011 bis Juni 2012 mit den Ermittlungen im Entführungsfall Natascha Kampusch befasst und tausende Aktenseiten durchgearbeitet, sowie zahlreiche Auskunftspersonen befragt. In einem abschließenden Kommuniqué wird festgehalten:

 

"Aus diesem Grund erscheint es dem Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten wünschenswert, wenn – auch im Lichte der Erörterungen dieses Unterausschusses – der Fall und die offen gebliebenen Fragen einer neuerlichen Evaluierung unter Einbeziehung externer Kriminalisten unterzogen würde.......daher empfiehlt der Unterausschuss dem Bundesministerium für innere Angelegenheiten und dem Bundesministerium für Justiz die Evaluierung der Ermittlungsarbeiten zum Fall „Kampusch“ durch Cold-Case-Spezialisten mit internationaler Beteiligung, etwa durch Experten des Bundeskriminalamtes der Bundesrepublik Deutschland oder des FBI der Vereinigten Staaten von Amerika."

 

Diese Empfehlung wurde von der Innenministerin und von der Justizministerin aufgegriffen, und in weiterer Folge bereits im Sommer eine neuerliche Evaluierungskommission eingesetzt. Da dem parlamentarischen Unterausschuss nicht alle notwendigen Akten vorgelegen sind, konnten viele offenen Fragen auch nicht ausreichend beantwortet werden. Im Kommuniqué ist dies  eindrucksvoll nachzulesen: "...Dabei wurde die Arbeit des Unterausschusses durch den Umstand, dass ihm nicht alle Akten vorgelegen sind, erschwert ..."

 

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass laut Auskunft von Mitgliedern der Adamovich-Evaluierungskommission immer wieder erwähnt wurde, dass Natascha Kampusch im Zuge der Evaluierung und des Ermittlungsverfahren gegen Ernst Holzapfel von Oberstaatsanwalt Dr. Mühlbacher einvernommen wurde. Dem Unterausschuss lag kein Protokoll dieser Vernehmung vor.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Ist das Protokoll der Vernehmung von Natascha Kampusch durch den Oberstaatsanwalt Dr. Mühlbacher der neuen Evaluierungskommission übergeben worden?

 

2.    Wenn nein, warum nicht ?

 

3.    Wenn nein, werden Sie dies nachholen?

 

4.    Wann genau wurde Frau Kampusch von Oberstaatsanwalt Dr. Mühlbacher einvernommen?

 

5.    Wer war außer Oberstaatsanwalt Dr. Mühlbacher bei der Vernehmung noch dabei?

 

6.    Warum wurde dem Unterausschuss des Innenausschuss dieses Protokoll nicht vorgelegt?