13075/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend falsche Strafverfügungen
Die Printausgabe der Kronen Zeitung berichtete am 7.11.2012 unter dem Titel: "Radarstrafe für Phantomfahrt: Autobesitzer zeigt Behörde an" über einen Rentner, welcher die Behörde nach einer – seiner Ansicht nach falschen Strafverfügung – wegen Fälschung eines Beweismittels klagte.
Der Niederösterreicher wurde angeblich mit überhöhter Geschwindigkeit auf der A 2 in der Steiermark mittels Radarpistole gemessen. Als Beweismittel soll die Behörde ein kopiertes Bild seines PKW-Modells aus einem Katalog und ein Messprotokoll ohne Datum und Unterschrift vorgelegt haben.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage