13075/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend falsche Strafverfügungen

 

 

Die Printausgabe der Kronen Zeitung berichtete am 7.11.2012 unter dem Titel: "Radarstrafe für Phantomfahrt: Autobesitzer zeigt Behörde an" über einen Rentner, welcher die Behörde nach einer – seiner Ansicht nach falschen Strafverfügung – wegen Fälschung eines Beweismittels klagte.

Der Niederösterreicher wurde angeblich mit überhöhter Geschwindigkeit auf der A 2 in der Steiermark mittels Radarpistole gemessen. Als Beweismittel soll die Behörde ein kopiertes Bild seines PKW-Modells aus einem Katalog und ein Messprotokoll ohne Datum und Unterschrift vorgelegt haben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Strafverfügungen wegen überhöhter Geschwindigkeit wurden nach Messungen mittels Radarpistole in den letzten drei Jahren zugestellt? (aufgegliedert auf Jahre und Bundesländer)

 

  1. Gegen wie viele Strafverfügungen wegen überhöhter Geschwindigkeit welche mittels Radarpistole gemessen wurden, wurde in den letzten drei Jahren berufen? (aufgegliedert auf Jahre und Bundesländer)

 

  1. Wie viele Strafverfügungen wegen überhöhter Geschwindigkeit welche mittels Radarpistole gemessen wurden, wurde in den letzten drei Jahren aufgehoben? (aufgegliedert auf Jahre und Bundesländer)

 

  1. Was gilt bei Messungen mittels Radarpistole als Beweis für überhöhte Geschwindigkeit?