13103/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Heimfallsrecht

 

 

Das ABGB besagt in § 740:

„Wenn kein zur Erbfolge Berechtigter vorhanden ist oder wenn niemand die Erbschaft erwirbt, fällt die Verlassenschaft als ein erbloses Gut dem Staate anheim.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie oft erlangte die Finanzprokuratur, bzw. die Republik Österreich, der das Heimfallsrecht ja letztlich zusteht, in den letzten zehn Jahren Parteistellung in Verlassenschaftsabhandlungen?

2.    Wie hoch waren die daraus resultierenden der Republik Österreich zugesprochenen Aktiva? (aufgegliedert auf die letzten zehn Jahre)

3.    Wie hoch waren die daraus resultierenden und von der Republik Österreich zu tragenden Passiva? (aufgegliedert auf die letzten zehn Jahre)