13103/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Heimfallsrecht
Das ABGB besagt in § 740:
„Wenn kein zur Erbfolge Berechtigter vorhanden ist oder wenn niemand die Erbschaft erwirbt, fällt die Verlassenschaft als ein erbloses Gut dem Staate anheim.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage
1. Wie oft erlangte die Finanzprokuratur, bzw. die Republik Österreich, der das Heimfallsrecht ja letztlich zusteht, in den letzten zehn Jahren Parteistellung in Verlassenschaftsabhandlungen?
2. Wie hoch waren die daraus resultierenden der Republik Österreich zugesprochenen Aktiva? (aufgegliedert auf die letzten zehn Jahre)
3. Wie hoch waren die daraus resultierenden und von der Republik Österreich zu tragenden Passiva? (aufgegliedert auf die letzten zehn Jahre)